Frage geschrieben am 11.02.2011 19:01:26Betreff: Steuerliche Ansetzung der Ablöse der Gläubiger von Wohnung in Zwangsverwaltung
Rechtsgebiet: Haus-, Grundbesitz
Einsatz: € 35,00
Status: Geschlossen
Kann die Bedienung der Forderung der WEG im Jahre der Auszahlung (wurde in 2010 komplett auf einen Schlag bezahlt) steuerlich in diesem Jahr geltend gemacht werden? (also kann der gezahlte Betrag komplett in 2010 angesetzt werden?) Falls ja: Wie bezeichnet man diese Position?
Ich bitte um eine kompetente und zweifelsfreie Antwort, die vom Finanzamt akzeptiert wird. Für die Antwort bezahle ich max. die Höhe des Einsatzes: 35,00 Euro.
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