Frage geschrieben am 06.07.2007 14:06:00Betreff: Steuern aus Mieteinnahmen
Rechtsgebiet: Steuerrecht
Einsatz: € 80,00
Status: Beantwortet
Ich bin Deutsche, wohne und arbeite seit Januar 2007 in Irland.Ich bin weiterhin in Deutschland gemeldet. Ich habe seit 2007 keine Einkuenfte in Deutschland.
Ich moechte eine Wohnung in D`land kaufen, den Kredit dafuer in D`land aufnehmen und diese Wohnung an meine Eltern vermieten (im Finanzamt wurde mir mitgeteilt, dass wenn ich Mieteinnahmen in Deutschland erziele, ich auch mein irischen Einkommen angeben muss, um daraus den Steuersatz zu berechnen, mit dem die Mieteinnahmen besteuert werden. Bedeutet das, dass mein irisches Einkommen auch mitversteuert wird(ich zahle ja bereits in Irland Steuern)? Ich weiss, dass es den Grundfreibetrag von EUR 7.664,00 gibt, der wohl steuerfrei ist. Meine Mieteinnahmen werden diesen nicht erreichen, falls ich jedoch mein irisches Einkommen dazureche, liege ich natuerlich bei weitem ueber diesem Betrag.
Meine Fragen:
1. hat ein Wohnsitz in Deutschland irgendwelche Auswirkungen auf die Besteuerung? (z.B. in D`land gemeldet bedeutet - Steuern zahlen, auch wenn man keine Einkuenfte in D`land erzielt? Ist zwar fast zu simpel, aber man weiss ja nie)
2. haette demnach eine Abmeldung in D`land irgendwelche steuertechnischen Vorteile/Nachteile ?
3. was ist wenn ich die gekaufte Wohnung meinen Eltern mietfrei zur Verfuegung stelle? (haette dies irgendwelche Nachteile fuer mich, bzw. meine Eltern? Und ist das rechtlich in Ordnung?
4. was ist, wenn meine Mieteinnahmen komplett zur Tilgung meines Kredites draufgehen?
Vielen Dank
-- Einsatz geändert am 06.07.2007 15:14:37
Weitere Informationen zur Beantwortung vom Steuerprofi ersucht
geschrieben am 06.07.2007 15:02:53
Sehr geehrte Fragestellerin,
Sie stellen insgesamt fünf Fragen und bieten lediglich 35,-- EUR.
Sie sollten Ihren Einsatz auf mindestens 80,-- EUR erhöhen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Mit besten Grüßen
RA Hermes
auch Fachanwalt für Steuerrecht
geschrieben am 06.07.2007 15:02:53
Sehr geehrte Fragestellerin,
Sie stellen insgesamt fünf Fragen und bieten lediglich 35,-- EUR.
Sie sollten Ihren Einsatz auf mindestens 80,-- EUR erhöhen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Mit besten Grüßen
RA Hermes
auch Fachanwalt für Steuerrecht











