Frage geschrieben am 28.02.2011 12:33:02

Betreff: Steuerpflicht D - CH bei 2 Wohnsitzen


Rechtsgebiet: Steuerpflicht
Einsatz: € 60,00
Status: Beantwortet
Sehr geehrter Damen und Herren,

Als erstes möchte ich unsere Situation schildern:

Meine Freundin und ich (nicht verheiratet, mit gemeinsamen Sohn 5J.) wohnen zur Zeit in der Schweiz.
Wir sind Deutsche Staatsbürger und werden in Deutschland ein Haus bauen. Dafür laufen schon alle Vorbereitungen und es wurde ein Kredit
in Deutschland aufgenommen, der auf uns beide läuft.
Mit Fertigstellung des Hauses werden wir unsere Wohnung in der Schweiz kündigen, und in das Haus ziehen.
Unser Sohn wird in Deutschland in die Schule gehen und meine Freundin wieder arbeiten.
Ich werde meine Anstellung in der Schweiz behalten und werde zwischen der Schweiz und Deutschland pendeln.
In der Schweiz werde ich mir ein möbliertes Zimmer oder eine kleine Wohnung anmieten.
Entfernung Wohnort D <-> CH - 800km

Nun zu den Fragen:

1) Anmelden werde ich mich natürlich an beiden Wohnsitzen.
Zur Zeit werden mir monatlich in CH Quellensteuern abgezogen (Ausweis B - 5Jahre).
Wie verhält es sich mit der Steuerpflicht?
Ist in beiden Ländern eine Steuererklärung abzugeben oder hat ein Land Vorrang?

2) Wirkt sich ein Kredit für Wohneigentum in Deutschland steuerlich begünstigend aus?


Ich hoffe meine Anliegen verständlich dargelegt zu haben und bedanke mich für Ihre Antwort im vorraus.



Freundliche Grüsse



Antwort geschrieben am 28.02.2011 13:27:02
Marlies Zerban
Adam Karrillon Str. 58, 55118 Mainz, Tel: 06131 996114, Fax: 06131 996113
Steuerberatung
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Sehr geehrter Fragesteller,

ich beantworte gerne Ihre Fragen im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes und den Vorgaben dieser Plattform.

Wenn Sie nach Deutschland umziehen, hier anmelden und die Familie hier in Deutschland lebt, sind Sie in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig. Da Sie in der Schweiz arbeiten, ist bei einer solchen grenzüberschreitenden Tätigkeit zu prüfen, welchem Land das Besteuerungsrecht zusteht.

Bisher waren Sie allein in der Schweiz steuerpflichtig mangels Wohnsitz in Deutschland.

Nun pendeln Sie von dem Land aus, in dem Ihr Lebensmittelpunkt liegt, ständig in die Schweiz, haben dort aber noch einen Nebenwohnsitz.

Nach Art. 15a DBA gelten Sie als Grenzgänger, weil Sie in Deutschland leben und in der Schweiz arbeiten. Dies führt grundsätzlich zur Steuerpflicht in Deutschland, Sie müssten dann
für das Gehalt Einkommensteuervorauszahlungen leisten, die Schweiz darf bis zu 4,5 % Quellensteuer erheben (Art. 15a Abs. 1 Satz 3 DBA).

Eine Ausnahme hiervon, mit dem Ergebnis, dass die EInkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit allein in der Schweiz zu versteuern sind, gibt es dann, wenn Sie an mehr als 60 Arbeitstagen im Kalenderjahr nicht nach Deutschland zurück kehren und in der Schweiz übernachten.


Als Nichtrückkehrtage gehen nur solche Arbeitstage ein, die in Ihrem Arbeitsvertrag vereinbart sind. Samstage, Sonn- und Feiertage zählen daher nur in Ausnahmefällen zu den massgeblichen Arbeitstagen. Dies ist dann der Fall, wenn Ihr Arbeitgeber die Arbeit an diesen Tagen ausdrücklich anordnet und hieran anknüpfend entweder einen Freizeitausgleich oder eine zusätzliche Bezahlung dafür gewährt. Dies kann ich von hier aus nicht beurteilen.

Sie müssen letztlich an Hand Ihrer Daten ausrechnen, welche Steuerlast für Sie günstiger ist. Tritt Steuerpflicht in Deutschland ein, können Sie die Kosten der doppelten Haushaltsführung und die Fahrtkosten als Werbungskosten geltend machen.

Sollten Sie dann in der Umzugsphase sein, können Sie mich gerne noch einmal auf die Fragen ansprechen.

Zu Ihrer 2. Frage muss ich leider mitteilen, dass sich ein Kredit für Wohneigentum in Deutschland steuerlich nicht begünstigend auswirkt.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und stehe für eine Nachfrage gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen


Marlies Zerban
Rechtsanwältin
Steuerberaterin



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