Frage geschrieben am 14.08.2010 23:41:16

Betreff: Steuerpflicht einer Lebensvers. bei mehr als 12 Jahren?


Rechtsgebiet: Selbstständige
Einsatz: € 50,00
Status: Beantwortet
Guten Tag, als ich mich vor 15 Jahren (1995) selbständig gemacht habe, hat mir die Bank einen Lebensversicherung aufs Auge gedrückt, die sie sich seitdem durchgehend als Sicherheit für mir gewährte Darlehen zur Sicherheit hat übertragen lassen. Ich bin immer davon ausgegangen, dass die Auszahlung steuerfrei sein würde, da die Laufzeit länger als 12 Jahre ist. Jetzt fiel ich aus allen Wolken, als ich bei einer Kreditverlängerung bei der Bank im Kleingedruckten fand, dass dann, wenn ich die LV als Sicherheit für einen Betriebskredit hergegeben hätte, ich nicht die Einzahlungen als Vorsorgeaufwendungen geltend machen könnte, und darüber hinaus bei der Auszahlung den Zinsanteil voll versteuern solle.
Zunächst noch ein paar Infos:
Die LV läuft von 1994 bis 2015, also 21 Jahre. Die Sicherungsübertragung währt schon lange, wurde dem FA auch schon spätestens in 2005 angezeigt. Die Ausnahmen, die es wohl gibt, ziehen in meinem Fall nicht.
Eingezahlt wrerde ich in 21 Jahren wohl 43.000 Euro haben, der Zinsanteil an der Ausschüttung wird ca. 24.000 Euro sein.
Fragen dazu:
1. Die Anerkennung der Vorsorgeaufwendungen wollen wir vernachlässigen, in der Tat wurden mir diese bisher immer anerkannt. Ich habs immer angegeben, wusste von dieser ominösen Vorschrift bisher ja gar nichts.
2. Mein Kernproblem ist die Versteuerung des Zinsanteils in 5 Jahren. Wenn das angenommen 30% der 24.000 € sind, ist meine Rendite ja lächerlich. Im Prinzip empfinde ich das als eine 'grenzenlose Verarsche'. Mir hat das bis jetzt nie jemand gesagt, es hiess immer und von allen Seiten unisono, ´'Steuerfreiheit bei Laufzeit länger als 12 Jahre'. Jeder normale Mensch hat die Auszahlung vollständig steuerfrei, aber für den Selbstängigen erfindet man eine Sonderregel, die diesen deutlich schlechter stellt.
Im Prinzip soll die Auszahlung natürlich der Grundstock für meine spätere Alterssicherung sein (ich bin bei der Auszahlung 50 Jahre alt).
1) Die Frage ist also, ob noch was zu retten ist??
Ansatzpumkte dafür: Ist das überhaupt eine Muss-Regel oder eine Kann-Regel? An sich scheint mir es sehr unbekannt zu sein.
2) Muss ich mich darauf einstellen, dass das FA trotz der Groteske mich ranbekommt, oder ist das so extrem, dass es in der Praxis untergeht?
3) Bei jeder LV wird ein Grossteil der Zinsen erst am Schluss zugeteilt. Angenommen ca. 50% in den ersten 16 Jahren und 50% in den letzten 5 Jahren. Wenn ich die LV jetzt bei der Bank aus der Sicherheitsübereignung herauslöse, würde ich dann zumindest noch die noch ausstehende grobe Hälfte der Zinserträge vor der Besteuerung retten können?
4) Gehen wir von dem pessimistischen Fall aus, dass ich die Erträge versteuern muss. Muss das dann alles in einem Jahr geschehen, so dass es der vollen Progression unterworfen ist, oder kann ich die Besteuerung dann auf mehrere Jahre verteilen?

Nochmals (sorry!), ich glaubte meinen Augen und Ohren nicht zu trauen, als ich diese Groteske jetzt nach 15 Jahren zum ersten Mal erfahren habe. Das kann doch gar nicht wahr sein!!
Viele Grüsse, S.H.
Noch eine Info: Das FA hat mich bisher noch nie zu der Angelegenheit in irgendeiner Form angeschrieben. Meine Bank hat aber dem FA regelmässig seit spätstens 2005 die entsprechenden Anzeigen geschickt.


Antwort geschrieben am 15.08.2010 00:32:53
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Johannes Weßling
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Steuerberatung
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Sehr geehrter Interessent,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich unter Berücksichtigung Ihres Gebotes sowie der regeln dieser Platt form gerne wie folgt beantworte:

1.) Ihre Lebensversicherung dient der Absicherung eines Darlehns, dessen Zinsen Betriebsausgaben sind. Seit 1992 sind derartige Vereinbarungen für die Lebensversicherung steuerschädlich, was bedeutet, dass die Beiträge nicht als Sonderausgaben absetzbar sind und die Erträge aus der Versicherung steuerpflichtig werden.
2.) Ausnahmsweise gilt das nicht, wenn der abgesicherte Kredit der Anschaffung von Anlagevermögen dient. Ich gehe davon aus, dass die bei Ihnen (leider) nicht der Fall ist, da Sie dien Kredit offensichtlich regelmäßig verlängert wird.
3.) Des Weiteren wäre etwas zu retten gewesen, wenn die Abtretung zur Sicherung des Darlehns nicht mehr als 3 Jahre gelaufen wäre. In diesem Fall hätten Sie lediglich den Sonderausgabenabzug für diese drei Jahre verloren und hätten die Zinserträge der Versichrung für diese drei Jahre versteuern müssen. Das „Aussteigen“ aus der Sicherungsabrede jetzt, nachdem Sie bereits jahrelang das Darlehn abgesichert haben, nutzt also nichts.
4.) Leider gilt bei derartigen Zinseinkünften das Zuflussprinzip, sodass die kompletten Zinserträge im Jahre der Auszahlung der Versicherung versteuert werden muss.
5.) Das FA wird Sie leider auch „ranbekommen“, denn die Bank ist verpflichtet, entsprechende Meldungen an das FA zu machen, was es ja auch offensichtlich seit 2005 getan hat. Das FA wird sich spätestens im Jahr der Fälligkeit der LV bei Ihnen melden. Sie sind auch verpflichtet, den Zinsertrag in der Steuererklärung anzugeben.
6.) Es tut mir leid, Ihnen keine bessere Auskunft geben zu können. Allerdings sind die Regelungen des EStG in diesem bereich derart kompliziert, dass es sich lohnen würde, den tatsächlichen Sachverhalt des Einzelfalles einmal mit einem Steuerberater unter Vorlage sämtlicher Unterlagen zu erörtern. Sinn wird es sicherlich auch machen, einmal die Bank hierzu zu befragen, da diese hier eigentlich eine gewisse Schutzfunktion Ihnen gegenüber hat und insbesondere zu entsprechender Information verpflichtet ist.

Mit freundlichen Grüßen
Johannes Weßling

Meine Homepage: www.wessling-steuer.de

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