Frage geschrieben am 20.03.2008 17:29:00Betreff: Steuerpflicht in Deutschland bei Firmengründung im Ausland
Rechtsgebiet: Selbstständige
Einsatz: € 25,00
Status: Beantwortet
folgende Frage beschäftigt mich:
Zur Zeit bin ich selbständig / freiberuflich tätig im Raum Deutschland und Osteuropa. Nun möchte ich gerne meinen Firmensitz aus Deutschland in die Schweiz verlagern, meine Mietwohnung in Deutschland aber eigentlich gerne behalten, den ich aber nur unregelmäßig, bzw. nur am Wochenende nutzen will. Muss ich mich zwingend völlig aus Deutschland abmelden um nicht der deutschen Einkommensteuer unterworfen zu sein? Unter welchen Umständen wäre es möglich auch weiterhin in Deutschland wohnen zu bleiben?
Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung der Frage.
Antwort geschrieben am 20.03.2008 18:19:13
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Steuerberater/Dipl.Betriebswirt Ulrich Stiller
Schwabstr. 40, 71229 Leonberg, Tel: 07152/23331, Fax: 07152/22709
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Sehr geehrter Ratsuchender,
Ihre Anfrage beantwantworte ich gemessen an Ihrem Einsatz wie folgt:
Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland nicht aufgeben, dann sind Sie in jedem Falle in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, daran ändert auch der Tatbestand nichts, dass Sie Ihre Wohnung in Deutschland nur am Wochenende benutzen.
Mit der Schweiz gibt es jedoch ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Einkünfte aus Gewerbebetrieb werden grundsätzlich dem Staat zugeteilt, in dem sich die Betriebsstätte befindet. Falls ein Unternehmer mehrere Betriebsstätten in verschiedenen Staaten hat, ist der Unternehmensgewinn entsprechend auf die einzelnen Staaten aufzuteilen. Wenn Sie also den Betrieb in die Schweiz auslagern, werden die Einkünfte aus Gewerbebetrieb in der Schweiz besteuert und sind in Deutschland steuerfrei. Einkünfte aus selbstständiger und nichtselbstständiger Arbeit werden grds. nur in dem Staat besteuert, in dem die Tätigkeit ausgeübt wird, sodass die Besteuerung der bloßen Verwertung einer ausländischen Tätigkeit im Inland i. Allg. entfällt (z. B. § 49 Abs. 1 Nr. 3, 4 EStG).
Sie sehen, es wird auf jeden Fall eine Doppelversteuerung durch das DBA verhindert wenn Sie in Deutschland einen Wohnsitz beibehalten wollen.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Stiller
Steuerberater
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 21.03.2008 13:28:56
Sehr geehrter Herr Stiller,
zunächst vielen Dank für Ihre Einschätzung. Das klingt eigentlich alles recht einfach, aber wo ist der Haken bei der Sache? Kann man dabei wirklich nichts falsch machen, wenn man einfach seine Betriebsstätte verlagert und seinen Wohnsitz in Deutschland beibehält? Können Sie mir vielleicht noch Quellen nennen, wo man sich schnell und verständlich informieren kann?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Stiller,
zunächst vielen Dank für Ihre Einschätzung. Das klingt eigentlich alles recht einfach, aber wo ist der Haken bei der Sache? Kann man dabei wirklich nichts falsch machen, wenn man einfach seine Betriebsstätte verlagert und seinen Wohnsitz in Deutschland beibehält? Können Sie mir vielleicht noch Quellen nennen, wo man sich schnell und verständlich informieren kann?
Mit freundlichen Grüßen
Antwort auf Nachfrage vom Steuerprofi geschrieben am 21.03.2008 15:39:49
Sehr geehrter Ratsuchender,
es gibt natürlich genügend Fallstricke, daher sollten Sie sich durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt/Fachanwalt für Steuerrecht mit Bezug zur Schweiz beraten lassen. Es gibt sicherlich auch genügend Fachliteratur. Sicherlich ein Standardwerk über bestehende DBA´s für Fachleute ist:
Kommentar zu allen deutschen Doppelbesteuerungsabkommen
Herausgegeben von Prof. Dr. Helmut Debatin, LL.M., Ministerialdirigent a.D., Rechtsanwalt und Steuerberater, und Prof. Dr. Franz Wassermeyer, Vors. Richter am Bundesfinanzhof a.D., Rechtsanwalt und Steuerberater. Begründet von Dr. Rudolf Korn†, Ministerialrat, und Dr. Georg Dietz†, Rechtsanwalt
103. Auflage 2008. Rund 15940 S. In 5 Leinenordnern
C. H. Beck ISBN 978-3-406-45143-0
Stand: Januar 2008
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Stiller
Steuerberater
Sehr geehrter Ratsuchender,
es gibt natürlich genügend Fallstricke, daher sollten Sie sich durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt/Fachanwalt für Steuerrecht mit Bezug zur Schweiz beraten lassen. Es gibt sicherlich auch genügend Fachliteratur. Sicherlich ein Standardwerk über bestehende DBA´s für Fachleute ist:
Kommentar zu allen deutschen Doppelbesteuerungsabkommen
Herausgegeben von Prof. Dr. Helmut Debatin, LL.M., Ministerialdirigent a.D., Rechtsanwalt und Steuerberater, und Prof. Dr. Franz Wassermeyer, Vors. Richter am Bundesfinanzhof a.D., Rechtsanwalt und Steuerberater. Begründet von Dr. Rudolf Korn†, Ministerialrat, und Dr. Georg Dietz†, Rechtsanwalt
103. Auflage 2008. Rund 15940 S. In 5 Leinenordnern
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Ulrich Stiller
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