Frage geschrieben am 26.04.2007 16:25:00Betreff: Steuerstrafverfahren
Rechtsgebiet: Steuerrecht
Einsatz: € 40,00
Status: Beantwortet
Diese Corporation eröffnet in Deutschland und Österreich Bankkonten und schließt einen Vertrag mit einer deutschen Firma ab, aus dem die Zahlung von Provisionen hervorgeht, die die deutsche Firma an die US-Corporation zu entrichten hat.
Diese fließen auf ein Konto, über das der deutsche Einzelunternehmer Vollmacht hat.
Dieser entnimmt vom Konto regelmäßig Beträge in Bar sowie tätigt private Überweisungen, über deren Gesamtbetrag er von der Corporation einen in den USA beglaubigten und mit Apostille versehenen Kreditvertrag erhält, der zum Teil zinslos und zum Teil mit 1,5 % über Euribor verzinst wird.
Im Rahmen einer Steuerprüfung wird dem Einzelunternehmer zur Last gelegt, es handele sich um Betriebseinnahmen und es wird wegen Steuerhinterziehung ermittelt.
Meiner Ansicht nach sind sowohl die Provisonsrechnungen als auch der Kreditvertrag legal, so dass das Geld nicht dem Finanzamt, sondern der US-Corporation geschuldet wird.
Stimmen Sie dem zu?
Antwort geschrieben am 26.04.2007 17:06:58
im Rahmen einer Erstberatung beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Nach meiner ersten überschlägigen Einschätzung ist wohl das Problem, dass die Einkünfte seitens des Finanzamtes dem deutschen Einzelunternehmer zugerechnet werden. Als Indiz wird wohl gelten, dass Sie Kontovollmacht haben und Ihnen partiell ein zinsloses Darlehen durch die US-Corporation gewährt wurde.
Der Kreditvertrag und die Provisionsabrechnungen sind sicherlich zivilrechtlich "legal", aber Sie werden hier wohl nicht für steuerliche Zwecke anerkannt. Gerne kann ich Akteneinsicht für Sie nehmen, um Ihnen sodann eine genauere Beurteilung geben zu können.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion von „Frag einen Anwalt“ gerne zu Verfügung oder auch im Rahmen einer Mandatserteilung; am besten per mail: info@kanzlei-hermes.com.
Mit besten Grüßen
RA Hermes
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 26.04.2007 17:31:56
Wäre es anders, wenn der gesamte Betrag verzinst wäre.
Dann müßte es doch aber mindestens so sein, dass man dem Einzelunternehmer in diesem Punkt gegenüber strafrechtliche Milde zeigen müßte, da er ja im Glauben war, sich mit seinem Vorgehen dem deutschen Fiskus gegenüber legal verhalten zu haben oder (immerhin ist die US-Firma ja ein legales Gebilde).
Es geht immerhin um größere Summen oberhalb 500.000 EUR.
Wäre es anders, wenn der gesamte Betrag verzinst wäre.
Dann müßte es doch aber mindestens so sein, dass man dem Einzelunternehmer in diesem Punkt gegenüber strafrechtliche Milde zeigen müßte, da er ja im Glauben war, sich mit seinem Vorgehen dem deutschen Fiskus gegenüber legal verhalten zu haben oder (immerhin ist die US-Firma ja ein legales Gebilde).
Es geht immerhin um größere Summen oberhalb 500.000 EUR.
Antwort auf Nachfrage vom Steuerprofi geschrieben am 27.04.2007 16:11:54
Vielen Dank für die Nachfrage. Die Verzinsung ist nur ein Indiz. Viel wichtiger ist m.E., dass der deutsche Einzelunternehmer die US- Firma gegründet und sodann über die Provisionserträge Kontovollmacht hat und Beträge von diesem Konto entnommen wurde.
Zur strafrechtlichen Milde kann ich nur sagen, Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Bei dieser Größenordnung (500.000,--) sollten Sie unbedingt anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Mit besten Grüßen
RA Hermes
Vielen Dank für die Nachfrage. Die Verzinsung ist nur ein Indiz. Viel wichtiger ist m.E., dass der deutsche Einzelunternehmer die US- Firma gegründet und sodann über die Provisionserträge Kontovollmacht hat und Beträge von diesem Konto entnommen wurde.
Zur strafrechtlichen Milde kann ich nur sagen, Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Bei dieser Größenordnung (500.000,--) sollten Sie unbedingt anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Mit besten Grüßen
RA Hermes
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