Frage geschrieben am 04.07.2005 16:11:00

Betreff: Steuerstrafverfahrens –Anschuldigung stimmt - weitere Schritte, Schadensbegrenzung?


Rechtsgebiet: Steuerrecht
Einsatz: € 40,00
Status: Beantwortet
Hallo,
folgendes ist passiert:
Nach Rueckkehr aus dem Urlaub oeffne ich einen Brief des Finazamtes mit Zustellungsurkunde, auf dem gelben Umschlag vermerkt der Postbote den 26.6.
In diesem steht:

[********* Brief des FA *************]
„Einleitung eines Steuerstrafverfahrens
gegen Sie ist am 21.03.05 durch die Bussgeld und Strafsachstelle des FA DA nach §397 de AO das Starfverfahren eingeleitet worden.
Sie sind verdaechtig, in D. und G-Z in der Zeit vom 27.06.03 bis 22.09.04 durch zwei selbstständige Handlungen der Finanbehoerde über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige Angaben gemacht und dadurch die Einkommensteuer fuer 2002 und 2003 teilweise hinterzogen zu haben.

1. 2002 Werbungskosten - Fahrtkosten zu Bewerbungsgespraechen im In- und Ausland 14.601 km. => Sie sind verd. EST i. H. v. 1.750,- verkürzt zu haben
2. 2003: Einreichung EST Erklaerung am 22.09.2004 “
Werbungskosten - Fahrtkosten zu Bewerbungsgespraechen im In- und Ausland 12.014 km. => Sie sind verd. EST i. H. v. 1.616,- verkürzt zu haben

Zu den Vorhaltungen bitte ich um schriftliche Stellungnahme bis zum 1.8.. Sollten Sie keinnerlei Mitteilung machen, werde ich Sie nach Ablauf der Frist zu einer persönlichen Vernehmung an Amtsstelle laden, zu der Sie zu erscheinen verpflichtet sind (§133 stopp).

Beweismittel: Steuerakten des FA Dieburg, StNr 1234...

Steuerstraftat(en) nach §§370 Abs. 1 Nr. 1, 150 AO, 25 Abs. 3 EstG, 53 StGB“
**********************

Des weiteren .. Personalbogen binnen einer Woche abzugeben, wurde bereits erledigt...

[********* Hintergründe *************]
Nun, was ist passiert:
In den vergangene Jahren – eigentlich angefangen ca. 1985, habe ich immer mal wieder Bewerbungsgespraeche gefuehrt und entstandene Kosten als Werbungskosten geltend gemacht.
Das hat mich im Lauf der Zeit dazu gefuehrt, unrichtige Angaben zu machen, da im Laufe der Zeit keine „Beweise“ verlangt wurden. Ich habe immer „glaubhaft“ eine handschriftliche Liste beigefuegt, wann ich bei wem (Angabe Firmenname und PLZ, keine Strasse etc...) wegen welcher Stellenausschreibung zu einem Gespräch gewesen sein will. Die Firmenamen und Posten habe ich mir aus der FAZ herausgesucht.
Seit nunmehr ca. 4 Jahren bin ich stabil bei einer Firma und will auch im Moment nicht wechseln. Es sind also keine Bewerbungsgespraeche mehr angefallen.

Die Steuererklärung fuer 2002 wurde abgegeben und ohne Kommentar genehmigt und alles im vollen Umfang anerkannt. (Uebrigends habe ich in manchen Jahren wenig angegeben, dann mal wieder etwas mehr, a zyklisch...)
Im Oktober 2003 bin ich umgezogen in ein eigenes Haus.
Bei der Ruecksendung der Steuererklaerung fuer 2003 hat der Finanzbeamte die Bewerbungsgespraeche zunaechst nicht anerkannt. Ich habe geantwortet in folgendem Sinne:

„Die vergangenen Jahre wurde kein weiterer Nachweis verlangt, dennoch habe ich alle Unterlagen daheim aufgehoben. Beim Umzug wurde Unnoetiges von mir entsorgt, dabei „natuerlich“ auch alle abgeschlossenen Bewerbungsvorgaenge. Deswegen kann ich nicht nachweisen und bitte die Kosten akzeptieren. Ich versprach daraufhin von nun an alle beleg wieder zu sammeln.
Als Antwort kam die Aufforderung von drei der genannten Firmen (das FA hatte drei wahllos aus der Liste ausgewaehlt) eine Bestaetigung zu bringen, dass ich dort war. Ausserdem wurde gefragt nach einem Nachweis der erstatten Kosten. Ich argumentierte dahingehend, dass man mich abgewimmelt hat, nach dem Motto „1. wir erteilen keine schriftliche Auskuenfte – 2 – Wir haben keine Unterlagen von vor knapp 2 Jahren mehr und etc... (Ausreden ueber ausreden.
Ich bat dann dreist darum den beamten (alles schriftlich) bitte umgehend dann sein Auskunftsersuchen zu starten (in der Annahme das der Finanzbeamte niemals eine Reihe Briefe wegen dieser „Lapalie“ schreiben wuerde. Ehlich gesagt, mein Antwortbrief war auch recht provokant und genervt. Und Kostenerstattung gibt es in der Industrie schon gar nicht, erst recht nicht, wenn man sich um Fuehrungspositionen bewirbt.....
Im Dezember bekam ich dann eine korrigierten Lohnsteuerbescheid, der die angegebenen KM anerkannt mit einem einseitigen Anhang (u. a. dies und jenes nicht anerkannt bla bla...):
· Bitte weisen Sie die Gasamtlaufleistung Ihres PKW nach, da mind. 36.000 km fuer fahrt zur Arbeit und Bewerbungsgespraechen angefallen sind plus Privatfahrten. (habe ich nachgewiesen, in Summe Auto von mir und der Frau und schluessig begrundet wegen gleichmaessiger Abnutzung beider Autos etc.....)
· Zukuenftig Anerkennung von Bwerbungsgespraechen nur noch gegen Nachweis
· Letzer und wichtigster Satz: „Fuer das Kalenderjahr 2003 wird eine Überprüfung anhand von Auskunftersuchen an Dritte – wie bereits angekündigt – stattfinden. Sollte sich dabei herausstellen, dass Ihre Angaben unrichtig waren, erfolgt die Aenderung der Einkommensteuerveranlagung.

Aufgrund des letzen Satzes (ausser ggf. Rueckgabe der zuviel erstatteten Lohnsteuer) habe ich alles so belassen in der Hoffnung es passiert sonst nicht weiter. Und im schlimmsten Fall musste ich damit rechnen Geld zurueckgeben zu muessen.

Nun ist das Strafverfahren eingeleitet. Ich vermute dass tatsaechlich ein Auskunftersuchen stattfand mit negativer Antwort... (?)

[********* Fragen *************]
1. Was muss ich als naechste Schritte tun?
Die Anschuldigung stimmt nun mal. Gestaendig sein und alles kommen wie es ist? Eventuell schon mal ganz zuegig die genannten Steuern schnell zurueckueberweisen (Zeichen der Reue und des guten Willens)?

2. Moegliche Schadensbegrenzung
Dass ich die zuviel erhaltene Rueckzahlung nebst Zinsen zurueckzahlen muss leuchtet mir ein. Nach einer kleinen Recherche im IN fand ich, dass meist (bei geringeren Verfahren) eine Einstellung gegen Auflagen erfolgt, die dann neben der Rueckzahlung auch eine „Strafgebuehr in Tagesaetzen umfasst. Je nach Hoehe der hinterzogenen Steuern finde ich Tabellen z. B. 10 Tagesaetze bis 5000,- DM, 30 Tagesaetze bis 10.000 DM.
Frage: Kann man hier noch argumentieren nach dem Motto „Ich gebe zu, ein Teil der Angaben getuerkt, welche echt sind weiss ich nicht mehr, rechnet man die Haelfte etc.
Wie kann man die „Strafe“ minimieren? (ich verdiene Brutto zwischen 65.000 und 90.000 EUR /a (30% variabel), derzeit 4.170,- netto im Monat.
Mit welchen Kosten muss ich rechnen (Rueckzahlung , Strafe, Verfahrens- / Anwaltsgebuehren etc...)

3. Moegliche Schadensbegrenzung?
Wie sieht die erforderliche Verteidigungsstrategie aus, ist es besser nun alles zuzugeben oder „feilschen“ oder weiter darauf beharren oder Aussage verweigern? Kann ich, wenn ich Ihre Antwort bekommen habe, auch Ihren regulaeren (weiteren) Rechtsbeistand bekommen oder verlangt ggf. das erf. Verfahren die ortliche Praesenz?

4. Zukunft?
Gelte ich dann zukuenftig als vorbestraft? Muss ich kuenftig damit rechnen, als „schwarzes“ Schaf zu gelten , dessen Steuererklaerung stets akribisch geprueft wird bis ins letzte Detail etc...?
Ich bin bisher juristisch einwandfrei, kein Problem mit Polizei, Behoerden Sonstiges.


Danke fuer Ihre Antwort an einen reuigen Suender....

SK



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