Frage geschrieben am 24.08.2009 16:53:40Betreff: Stille GmbH-Beteiligung gegen Leistung
Rechtsgebiet: Buchführung
Einsatz: € 40,00
Status: archiviert
Mein Vorschlag war, dass die gesamten 20.000 Euro in Rechnung gestellt werden und 12.000 Euro dann wieder zurück an die GmbH gehen in Form einer atypisch stillen Beteiligung.
Jetzt haben die Programmierer das Problem, dass sie auf diese Weise die gesamten 20.000 Euro versteuern müssen, jedoch nur einen Barwert in Höhe con 8.000 Euro bekommen.
Da meine GmbH an der Überschuldung entlang schrammt, liegt meine Motivation darin, den vollen Betrag von 20.000 Euro als Investition in die Software zu aktivieren und die 12.000 Euro Einlage des stillen Gesellschafters zu verbuchen.
Welche Nachteile habe ich, insbesondere im Bezug auf die Überschuldung, wenn ich die Beteiligung, die eigentlich 12.000 Euro wert ist, "verschenke"? Könnte ich dann trotzdem einen Vertrag über eine atypisch stille Gesellschaft abschließen mit einem Kaufpreis der Anteile von 1 Euro?
-- Einsatz geändert am 27.08.2009 20:35:03
Frage vom Fragesteller weiter eingegrenzt
geschrieben am 27.08.2009 20:34:19
Ich bin geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH, die vor 1,5 Jahren gegründet wurde, um eine Internet-Plattform aufzubauen und zu betreiben. Die Programmierung der Software wird von einer extern beauftragten GmbH & Co KG geleistet. Wir haben die Abmachung, dass ein reduzierter Stundensatz berechnet wird (40%) und die Differenz (60%) in Form einer Beteiligung an meiner GmbH vergütet wird. Es sind bisher 8.000 Euro berechnet und bezahlt worden. 12.000 Euro sollen nun in eine Beteiligung umgewandelt werden.
Mein Vorschlag war, dass die gesamten 20.000 Euro in Rechnung gestellt werden und 12.000 Euro dann wieder zurück an die GmbH gehen in Form einer atypisch stillen Beteiligung.
Jetzt haben die Programmierer das Problem, dass sie auf diese Weise die gesamten 20.000 Euro versteuern müssen, jedoch nur einen Barwert in Höhe con 8.000 Euro bekommen.
Da meine GmbH an der Überschuldung entlang schrammt, liegt meine Motivation darin, den vollen Betrag von 20.000 Euro als Investition in die Software zu aktivieren und die 12.000 Euro Einlage des stillen Gesellschafters zu verbuchen.
Welche Nachteile habe ich, insbesondere im Bezug auf die Überschuldung, wenn ich die Beteiligung, die eigentlich 12.000 Euro wert ist, "verschenke"? Könnte ich dann trotzdem einen Vertrag über eine atypisch stille Gesellschaft abschließen mit einem Kaufpreis der Anteile von 1 Euro?
geschrieben am 27.08.2009 20:34:19
Ich bin geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH, die vor 1,5 Jahren gegründet wurde, um eine Internet-Plattform aufzubauen und zu betreiben. Die Programmierung der Software wird von einer extern beauftragten GmbH & Co KG geleistet. Wir haben die Abmachung, dass ein reduzierter Stundensatz berechnet wird (40%) und die Differenz (60%) in Form einer Beteiligung an meiner GmbH vergütet wird. Es sind bisher 8.000 Euro berechnet und bezahlt worden. 12.000 Euro sollen nun in eine Beteiligung umgewandelt werden.
Mein Vorschlag war, dass die gesamten 20.000 Euro in Rechnung gestellt werden und 12.000 Euro dann wieder zurück an die GmbH gehen in Form einer atypisch stillen Beteiligung.
Jetzt haben die Programmierer das Problem, dass sie auf diese Weise die gesamten 20.000 Euro versteuern müssen, jedoch nur einen Barwert in Höhe con 8.000 Euro bekommen.
Da meine GmbH an der Überschuldung entlang schrammt, liegt meine Motivation darin, den vollen Betrag von 20.000 Euro als Investition in die Software zu aktivieren und die 12.000 Euro Einlage des stillen Gesellschafters zu verbuchen.
Welche Nachteile habe ich, insbesondere im Bezug auf die Überschuldung, wenn ich die Beteiligung, die eigentlich 12.000 Euro wert ist, "verschenke"? Könnte ich dann trotzdem einen Vertrag über eine atypisch stille Gesellschaft abschließen mit einem Kaufpreis der Anteile von 1 Euro?
Frage vom Fragesteller weiter eingegrenzt
geschrieben am 27.08.2009 20:35:44
Einsatz erhöht. Keine weitere Eingrenzung.
geschrieben am 27.08.2009 20:35:44
Einsatz erhöht. Keine weitere Eingrenzung.
Hinweis:
Diese Frage wurde unbeantwortet archiviert. Eine Beantwortung ist nicht mehr möglich.
Warum gab es keine Antwort? Dies kann unterschiedliche Gründe haben. Hinweise, wie Sie schnell zu einer Antwort kommen, finden Sie hier
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