Frage geschrieben am 26.12.2011 16:28:42Betreff: Studienkosten als Werbungskosten
Rechtsgebiet: Werbungskosten
Einsatz: € 30,00
Status: archiviert
PLZ Gebiet Eingrenzung: 80331
seit Oktober 2008 studiere ich an einer bayerischen Hochschule Rechts- und Wirtschaftswissenschaften. Zuvor absolvierte ich eine Ausbildung zum Bankkaufmann. Für die Jahre 2009 bis 2011 habe ich noch keine ESt-Erklärung abgegeben. Für mich stellt sich die Frage welche Werbungskosten ich in welche Höhe ansetzen kann. Speziell bei:
1. Doppelte Haushaltsführung
Neben einer Wohnung am Studienort habe ich ein Zimmer im elterlichen Haus, für das ich allerdings keine Miete bezahle. Reicht dies für die Geltendmachung der doppelten Haushaltsführung aus?
2. Fahrtkosten
Falls die Voraussetzungen für die doppelte Haushaltsführung nicht vorliegen, kann ich die täglich Fahrtkosten vom Elternhaus bis zur Uni geltend machen, auch wenn ich eine Wohnung am Studienort habe und somit gar nicht diese Strecke zurücklege oder kann ich nur die Fahrtkosten von der Wohnung am Studienort bis zur Uni geltend machen? Welche Belge muss ich hierführ erbringen?
3. Arbeitszimmer
Reicht es aus, wenn ich das Zimmer nur teilweise für Studienzwecke nutze?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Bemühungen!
Hinweis:
Diese Frage wurde unbeantwortet archiviert. Eine Beantwortung ist nicht mehr möglich.
Warum gab es keine Antwort? Dies kann unterschiedliche Gründe haben. Hinweise, wie Sie schnell zu einer Antwort kommen, finden Sie hier
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