Frage geschrieben am 26.02.2008 23:11:00

Betreff: Studiomanager


Rechtsgebiet: Selbstständige
Einsatz: € 20,00
Status: Beantwortet
Ich bin seit einigen Monaten arbeitslos und bekomme noch bis Ende März AL Geld.
Über den yahoo chat und diverse Interneseiten und meiner Liebe zu den Philippinen habe ich etliche Damen dort kennen gelernt, die auch auf verschiedenen Asian Erotikseiten ihren Körper – gegen Entgelt - zur Schau stellen. Irgendwann kam ich auch auf die Idee, diese zu managen, da auf europäischen Erotikseiten zwar bessere Einnahmen stattfinden, ein deutscher Manager mit deutschem Konto aber Pflicht ist.

Ich meldete also ein Nebengewerbe an und gab Internetservice als Tätigkeit an. Verdienst natürlich noch nichts.
Nach einer Woche PC chatten habe ich 10 Damen angeworben die auf einer deutschen Seite unter mir arbeiten. Für meine Arbeit nehme ich 10%. 20% bekommen die Damen 70% die Seite.
Wie mir der Betreiber sagte, würde mir das ganze Netto überwiesen, da ich nicht selbstständig sei. (Stimmt das? Habe doch ein Nebengewerbe)
Die Überweisung findet monatlich statt. Angenommen ich bekomme 300.- so überweise ich 200.- und behalte und versteuere 100.-. Wobei ich von den 100.- auch noch die Überweisung bezahle.
Natürlich werden es sicherlich weit weniger sein.

Wie gesagt, auf dem Gewerbeamt gab ich Internetservice (als Beispiele: Visitenkarten drucken etc... an / ich wollte es nicht genau angeben, da hier im Dorf jeder jeden kennt, zumal sich solch eine Arbeit ständig wechseln kann)
Jetzt steht aber auf dem Fragebogen, den mir das AA gegeben hat: Genaue Angabe zur Tätigkeit.
Soll ich da erneute einen Pauschalbegriff einsetzen ( Konaktverittlung) oder muss ich es diesmal genau angeben. Schließlich wird das Finanzamt auch noch Fragen haben.
Und wenn dann plötzlich (zb) 1000.- auf mein Konto fließen und gleich wieder 600.- weg, muss ich ja auch Rede und Antwort stehen.


Antwort geschrieben am 27.02.2008 07:20:18
Steuerberater/Dipl.Betriebswirt Ulrich Stiller
Schwabstr. 40, 71229 Leonberg, Tel: 07152/23331, Fax: 07152/22709
Steuerberatung
Bewertungen: 196 4
RSS-Feed frag-einen-steuerprofi.de Antworten von Ulrich Stiller als RSS-Feed abonnieren!
Sehr geehrter Ratsuchender,

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Sie müssen der Arbeitsagentur schon die gewünschten Angaben machen, wobei die Angabe, Kontaktvermittlung vorbehaltlich einer genauen Überprüfung ausreichend sein dürfte.

Das Finanzamt interessiert sich in erster Linie für Ihre Umsätze und den daraus eventuell resultierenden Gewinn. Sie erzielen auf jeden Fall Einkünfte aus Gewerbebetrieb im Sinne des § 15 EStG. Diese Einkünfte müssen Sie auf jeden Fall in Ihrer Einkommensteuererklärung durch Ausfüllen der Anlage GSE erklären. Dazu müssen Sie eine Gewinnermittlung durch Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben gem. § 4 Absatz 3 EStG abgeben. Wenn Sie kein Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG sind, müssen Sie zusätzlich zusammen mit Ihrer Einkommensteuererklärung das amtliche Formular EÜR ausfüllen. Kleinunternehmer im Sinne des UStG sind Sie immer dann, wenn Ihr Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überschritten hat und ím laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro nicht übersteigen wird.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben im Rahmen Ihres Einsatzes gedient zu haben.

Mit freundlichen Grüßen


Ulrich Stiller
Steuerberater


Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Hat Ihnen der Steuerberater weitergeholfen?
Bewertung:
danke, das hilft mir schon weiter



Lesezeichen hinzufügen:

Schnell einen Steuerberater fragen:

Frage stellen
Einsatz festlegen
Antwort vom Steuerberater
Frage stellen