Frage geschrieben am 26.02.2008 23:11:00Betreff: Studiomanager
Rechtsgebiet: Selbstständige
Einsatz: € 20,00
Status: Beantwortet
Über den yahoo chat und diverse Interneseiten und meiner Liebe zu den Philippinen habe ich etliche Damen dort kennen gelernt, die auch auf verschiedenen Asian Erotikseiten ihren Körper – gegen Entgelt - zur Schau stellen. Irgendwann kam ich auch auf die Idee, diese zu managen, da auf europäischen Erotikseiten zwar bessere Einnahmen stattfinden, ein deutscher Manager mit deutschem Konto aber Pflicht ist.
Ich meldete also ein Nebengewerbe an und gab Internetservice als Tätigkeit an. Verdienst natürlich noch nichts.
Nach einer Woche PC chatten habe ich 10 Damen angeworben die auf einer deutschen Seite unter mir arbeiten. Für meine Arbeit nehme ich 10%. 20% bekommen die Damen 70% die Seite.
Wie mir der Betreiber sagte, würde mir das ganze Netto überwiesen, da ich nicht selbstständig sei. (Stimmt das? Habe doch ein Nebengewerbe)
Die Überweisung findet monatlich statt. Angenommen ich bekomme 300.- so überweise ich 200.- und behalte und versteuere 100.-. Wobei ich von den 100.- auch noch die Überweisung bezahle.
Natürlich werden es sicherlich weit weniger sein.
Wie gesagt, auf dem Gewerbeamt gab ich Internetservice (als Beispiele: Visitenkarten drucken etc... an / ich wollte es nicht genau angeben, da hier im Dorf jeder jeden kennt, zumal sich solch eine Arbeit ständig wechseln kann)
Jetzt steht aber auf dem Fragebogen, den mir das AA gegeben hat: Genaue Angabe zur Tätigkeit.
Soll ich da erneute einen Pauschalbegriff einsetzen ( Konaktverittlung) oder muss ich es diesmal genau angeben. Schließlich wird das Finanzamt auch noch Fragen haben.
Und wenn dann plötzlich (zb) 1000.- auf mein Konto fließen und gleich wieder 600.- weg, muss ich ja auch Rede und Antwort stehen.
Frage vom Fragesteller weiter eingegrenzt
geschrieben am 27.02.2008 00:53:09
möchte noch hinzufügen, dass ich ich das ganze als Hobby ansehe, weniger als Verdienst, so dass ich teils 15 Std täglich, Nicht wöchendlich vorm PC sitze. Ausgaben habe ich natürlich auch keine.
Sind denn meine Models Angestellte bzw Mitarbeiter von mir? Sie haben weder einen Arbeitsvertrag noch eine online Pflicht.
Ich fürchte halt, dass genaue Angaben mein Arbeitslosengeld gefährden.
geschrieben am 27.02.2008 00:53:09
möchte noch hinzufügen, dass ich ich das ganze als Hobby ansehe, weniger als Verdienst, so dass ich teils 15 Std täglich, Nicht wöchendlich vorm PC sitze. Ausgaben habe ich natürlich auch keine.
Sind denn meine Models Angestellte bzw Mitarbeiter von mir? Sie haben weder einen Arbeitsvertrag noch eine online Pflicht.
Ich fürchte halt, dass genaue Angaben mein Arbeitslosengeld gefährden.
Antwort geschrieben am 27.02.2008 07:20:18
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Steuerberater/Dipl.Betriebswirt Ulrich Stiller
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besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:
Sie müssen der Arbeitsagentur schon die gewünschten Angaben machen, wobei die Angabe, Kontaktvermittlung vorbehaltlich einer genauen Überprüfung ausreichend sein dürfte.
Das Finanzamt interessiert sich in erster Linie für Ihre Umsätze und den daraus eventuell resultierenden Gewinn. Sie erzielen auf jeden Fall Einkünfte aus Gewerbebetrieb im Sinne des § 15 EStG. Diese Einkünfte müssen Sie auf jeden Fall in Ihrer Einkommensteuererklärung durch Ausfüllen der Anlage GSE erklären. Dazu müssen Sie eine Gewinnermittlung durch Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben gem. § 4 Absatz 3 EStG abgeben. Wenn Sie kein Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG sind, müssen Sie zusätzlich zusammen mit Ihrer Einkommensteuererklärung das amtliche Formular EÜR ausfüllen. Kleinunternehmer im Sinne des UStG sind Sie immer dann, wenn Ihr Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überschritten hat und ím laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro nicht übersteigen wird.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben im Rahmen Ihres Einsatzes gedient zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Stiller
Steuerberater
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 19.03.2008 16:33:29
danke, ich muss jetzt doch leider eine Nachfrage stellen:
Was ich nie erwartet hätte ist, dass ich in nur 3 Wochen über 50 Senderinnen bekam. Im März (bis 19.3.) erzielten wir Einnahmen von gut 800.- von denen ich 600.- an die Damen überweisen werde. Die Auszahlung geschieht am 15. April. Mein AL Geld endet am 30.3.
Über einen bekannten erfuhr ich, dass ich eventuell das AL Geld zurückzahlen muss, da ich Einnahmen von 800.- hätte. Was ich an die Damen bezahle, interessiert das FA nicht.
Sowohl das AA als auch das FIAMT weiß dass ich einen Internetservice als Nebengewerbe betreibe. Gewinne gab ich damals wie erwartet mit 50.- an. Ausgaben (Stromverbrauch ...) mit ca 150.-. Angestellte habe ich keine (Alle arbeiten frei auf den Philippinen).
Wie ist die Rechtslage? Selbstverständlich werde ich einen erneuten Betrag für die Beantwortung bezahlen. Bitte um Mitteilung wie viel.
danke, ich muss jetzt doch leider eine Nachfrage stellen:
Was ich nie erwartet hätte ist, dass ich in nur 3 Wochen über 50 Senderinnen bekam. Im März (bis 19.3.) erzielten wir Einnahmen von gut 800.- von denen ich 600.- an die Damen überweisen werde. Die Auszahlung geschieht am 15. April. Mein AL Geld endet am 30.3.
Über einen bekannten erfuhr ich, dass ich eventuell das AL Geld zurückzahlen muss, da ich Einnahmen von 800.- hätte. Was ich an die Damen bezahle, interessiert das FA nicht.
Sowohl das AA als auch das FIAMT weiß dass ich einen Internetservice als Nebengewerbe betreibe. Gewinne gab ich damals wie erwartet mit 50.- an. Ausgaben (Stromverbrauch ...) mit ca 150.-. Angestellte habe ich keine (Alle arbeiten frei auf den Philippinen).
Wie ist die Rechtslage? Selbstverständlich werde ich einen erneuten Betrag für die Beantwortung bezahlen. Bitte um Mitteilung wie viel.
Antwort auf Nachfrage vom Steuerprofi geschrieben am 19.03.2008 16:51:05
Sehr geehrter Ratsuchender,
in diesem Forum kann detailliert zu Ihren Fragen ohne Kenntnis der Unterlagen keine Auskunft gegeben werden. Ich werde Ihnen in Kürze eine e-Mail zukommen lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Stiller
Steuerberater
Sehr geehrter Ratsuchender,
in diesem Forum kann detailliert zu Ihren Fragen ohne Kenntnis der Unterlagen keine Auskunft gegeben werden. Ich werde Ihnen in Kürze eine e-Mail zukommen lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Stiller
Steuerberater
Bewertung der Antwort vom Fragesteller |
Hat Ihnen der Steuerberater weitergeholfen? ![]() Bewertung: danke, das hilft mir schon weiter |












