Frage geschrieben am 26.05.2009 19:41:22

Betreff: Tätigkeitsfeld eines Ingenieurs, Berater Biologie


Rechtsgebiet: Steuerrecht
Einsatz: € 20,00
Status: Beantwortet
Habe ich einen Anspruch auf Befreiung, obwohl ich nicht Ingenieur bin, aber solche Tätigkeit als Diplom-Biologe ausübe? Wie sieht es für einen 'Beratenden Biologen' (z.B. gutachterliche Tätigkeit') aus?


Antwort geschrieben am 28.05.2009 16:52:25
Marlies Zerban
Adam Karrillon Str. 58, 55118 Mainz, Tel: 06131 996114, Fax: 06131 996113
Steuerberatung
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Sehr geehrter Fragesteller,

ich beantworte gerne Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes.

Sie wollen eine Anerkennung als Freiberufler iSd. § 18 EStG, der eine Reihe von sogenannten Katalogberufen enthält. Üben Sie eine einem Katalogberuf ähnliche Tätigkeit aus, d.h. eine Tätigkeit deren akademische Qualifikation Sie nicht haben, so wird an Hand von bestimmten Kriterien geprüft, ob sowohl die theoretischen Kenntnisse als auch die praktische Tätigkeit dem Katalogberuf entsprechen.

Sie müssen im Regelfall die theoretischen Kenntnisse auf den Niveau einer Fachschule nachweisen, die Beispiele der praktischen Tätigkeit müssen eine eigenverantwortliche Stellung im Beruf dokumentieren und sich auf die Hauptbereiche des Freien Berufes erstrecken. Wenn Sie sich auf eine ingenieurähnliche Tätigkeit berufen, sollte Sie z.B. nachweisen können, dass Sie bei der Ausübung der Tätigkeit ingenieurmäßig vorgehen (Planung, Konstruktion, Überwachung) Es ist in jedem Fall eine Einzelfallprüfung durchzuführen.

In Ihrem Fall kann ich keine weitergehenden Hinweise erteilen, da das Aufgabengebiet nicht genannt wurde.

Für eine weitergehende Beratung stehe ich Ihnen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Marlies Zerban
Rechtsanwältin
Steuerberaterin

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