Frage geschrieben am 26.05.2009 19:41:22Betreff: Tätigkeitsfeld eines Ingenieurs, Berater Biologie
Rechtsgebiet: Steuerrecht
Einsatz: € 20,00
Status: Beantwortet
Weitere Informationen zur Beantwortung vom Steuerprofi ersucht
geschrieben am 26.05.2009 23:47:15
Sehr geehrter Fragesteller,
ich bitte Sie, Ihre Frage zu präzisieren. Sie fragen nach einer Befreiung, das kann ich nicht einordnen. Meinen Sie die Gewerbesteuer?
Mit freundlichen Grüßen
Marlies Zerban
Rechtsanwältin
Steuerberaterin
geschrieben am 26.05.2009 23:47:15
Marlies Zerban
Adam Karrillon Str. 58, 55118 Mainz, Tel: 06131 996114, Fax: 06131 996113
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Sehr geehrter Fragesteller,
ich bitte Sie, Ihre Frage zu präzisieren. Sie fragen nach einer Befreiung, das kann ich nicht einordnen. Meinen Sie die Gewerbesteuer?
Mit freundlichen Grüßen
Marlies Zerban
Rechtsanwältin
Steuerberaterin
Weitere Informationen zur Beantwortung vom Steuerprofi ersucht
geschrieben am 27.05.2009 15:56:00
Sehr geehrter Ratsuchender,
ich hatte mir bereits gestern die von Ihnen beigefügte Datei angesehen. Aufgrund der daraus ersichtlichen Problematik des Sachverhaltes ist ein Einsatz von 20 Euro völlig unangemessen und eignet sich auf Grund der Besonderheiten des Sachverhalts für eine Direktanfrage, dann allerdings zu einem Einsatz von nicht unter 150 Euro.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Stiller
Steuerberater
geschrieben am 27.05.2009 15:56:00
Steuerberater/Dipl.Betriebswirt Ulrich Stiller
Schwabstr. 40, 71229 Leonberg, Tel: 07152/23331, Fax: 07152/22709
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Sehr geehrter Ratsuchender,
ich hatte mir bereits gestern die von Ihnen beigefügte Datei angesehen. Aufgrund der daraus ersichtlichen Problematik des Sachverhaltes ist ein Einsatz von 20 Euro völlig unangemessen und eignet sich auf Grund der Besonderheiten des Sachverhalts für eine Direktanfrage, dann allerdings zu einem Einsatz von nicht unter 150 Euro.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Stiller
Steuerberater
Antwort geschrieben am 28.05.2009 16:52:25
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Marlies Zerban
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ich beantworte gerne Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes.
Sie wollen eine Anerkennung als Freiberufler iSd. § 18 EStG, der eine Reihe von sogenannten Katalogberufen enthält. Üben Sie eine einem Katalogberuf ähnliche Tätigkeit aus, d.h. eine Tätigkeit deren akademische Qualifikation Sie nicht haben, so wird an Hand von bestimmten Kriterien geprüft, ob sowohl die theoretischen Kenntnisse als auch die praktische Tätigkeit dem Katalogberuf entsprechen.
Sie müssen im Regelfall die theoretischen Kenntnisse auf den Niveau einer Fachschule nachweisen, die Beispiele der praktischen Tätigkeit müssen eine eigenverantwortliche Stellung im Beruf dokumentieren und sich auf die Hauptbereiche des Freien Berufes erstrecken. Wenn Sie sich auf eine ingenieurähnliche Tätigkeit berufen, sollte Sie z.B. nachweisen können, dass Sie bei der Ausübung der Tätigkeit ingenieurmäßig vorgehen (Planung, Konstruktion, Überwachung) Es ist in jedem Fall eine Einzelfallprüfung durchzuführen.
In Ihrem Fall kann ich keine weitergehenden Hinweise erteilen, da das Aufgabengebiet nicht genannt wurde.
Für eine weitergehende Beratung stehe ich Ihnen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Marlies Zerban
Rechtsanwältin
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