Frage geschrieben am 29.05.2010 16:20:49

Betreff: Tankstellenabrechnung


Rechtsgebiet: Buchführung
Einsatz: € 100,00
Status: Beantwortet
Hallo,

anbei 2 Abrechnungen meiner Tankstelle. Wie soll ich diese buchen? Das Problem ist, dass die Tagesabrechnungen und die Monatsabrechnung miteinander verbunden sind. In der Monatsabrechnung ist das Eigengeschäft aufgeführt, dieses ist zum Teil schon in der Tagesabrechnung enthalten nämlich der Posten Zahlungskarten mit 19 %. Eigentlich geht es mir darum die Tagesabrechnungen korrekt zu buchen und dann den Rest des Eigengeschäfts anhand der Monatsabrechnung zu buchen und dann das, was in der Kasse ist. Wie soll ich das machen?

Danke!


Antwort geschrieben am 29.05.2010 20:43:36
Steuerberater Werner Seiter
Stedinger Str. 39a, 27753 Delmenhorst, Tel: 04221-91230, Fax: 04221-912317
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Sehr geehrte Fragende,

vielen Dank für Ihre erneute Anfrage. Gerne helfe ich Ihnen im Rahmen einer Erstberatung auch dieses Mal weiter, obwohl für Ihr Anliegen eine Direktanfrage sicherlich besser geeignet gewesen wäre.

Zunächst ist zu sagen, dass die Monatsrechnung zwangsläufig mit den einzelnen Tagesabrechnungen korrespondiert, da sie ja schließlich dem Betrage nach der Summe aller Tagesabrechnungen eines Monats entsprechen muss.

Diesbezüglich möchte ich auch auf meine Ausführungen im Rahmen Ihrer vorherigen Frage verweisen.

Leider fügen Sie als Anlage nur die Monatsabrechnung sowie eine (offenbar täglich ergehende) Agentur-Abrechnung bei, aus der sich lediglich der Belastungs-/Weiterleitungsbetrag für die vermittelten Kraftstoffe ergibt, nicht jedoch eine Tages-/Kassenabrechnung, der auch Ihre Umsätze aus Eigengeschäften zu entnehmen sein müssten.

Da Sie sich sicherlich eines elektronischen Kassensystems bedienen werden und an Kunden Kassenbons herausgeben, in denen jeweils die verschiedenen Umsätze (Kraftstoff-Vermittlung einerseits, Eigengeschäft andererseits) aufgeführt sind, sollten Sie auch grds. leicht in der Lage sein, anhand der sodann üblichen Tagesabschlüsse ein ordnungsgemäßes fortlaufendes Kassenbuch zu führen und insbesondere die laufenden Einnahmen in solche aus Vermittlungsgeschäften (= durchlaufende Posten) sowie solche aus Eigengeschäften (= Umsätze i.e.S.) trennen können. Hierzu sind Sie grds. auch im Sinne der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung verpflichtet. Eine Umbuchung in einer Summe am Monatsende dürfte diesem nicht genügen - auch wenn es letztendlich zum gleichen Ergebnis führen müsste.

Hinsichtlich der erforderlichen Buchungen zur Ermittlung des korrekten Ergebnisses verweise ich auf meine Ausführungen im Rahmen Ihrer vorherigen Frage.

Bitte reichen Sie mir per Email einen Tages(kassen)abschluss (mit dazu gehörender Agenturabrechnung) nach. Anhand dieser Unterlagen kann ich Ihnen sodann nochmals konkret zeigen, welche Buchungen Sie vornehmen müssen.

Mit freundlichen Grüßen,

Werner Seiter
- Steuerberater -


Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass das Weglassen oder die Zweideutigkeit von Informationen die rechtliche Beurteilung verändern können.

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Kanzlei Seiter
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(in Bürogemeinschaft)

Steuerberater Werner Seiter

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zugleich Mediatorin & Fachanwältin für Strafrecht

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