Frage geschrieben am 27.06.2011 23:03:29Betreff: Testkäufer - >Vergütung = Ware + Aufwandentschädigung -> wie versteuern?
Rechtsgebiet: Generelle Themen
Einsatz: € 20,00
Status: archiviert
ich (Privatperson) habe einen Nebenjob als Mystery Shopper/Testkäufer angeboten bekommen.
Im Rahmen dieses Jobs muß ich einen Artikel mit einem bestimmten Warenwert erwerben, den ich behalten muß (!!!) und der für mich persönlich eventuell wertlos sein kann. Die Original-Einkaufsquittung muß an den Auftraggeber weitergereicht werden.
Anbei ein Beispiel-Auftrag: "Testkauf in einem Geschäft - Aufgabe:
Sie lassen sich unter der angegebenen Adresse beraten und kaufen anschließend ein Produkt im Wert von mindestens 35,- €. Nach dem Testkauf halten Sie Ihre Ergebnisse zeitnah in einem Papier-Fragebogen fest und übermitteln uns diese am selben Tag auch online.
Bitte beachten Sie, dass sich die ausgewiesene Vergütung von € 40 aus dem Produkt im Wert von mindestens 35,- € und einer zusätzlichen Aufwandsentschädigung von 5,- € zusammensetzt."
Meine Frage: Wie muß ein solcher Auftrag versteuert werden und welche Unkosten (Fahrtkosten, Telefon, Internet, Porto) kann/darf ich gegenrechnen?
Hinweis:
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Warum gab es keine Antwort? Dies kann unterschiedliche Gründe haben. Hinweise, wie Sie schnell zu einer Antwort kommen, finden Sie hier
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