Frage geschrieben am 22.06.2011 12:56:40

Betreff: USt. Ware D->D, Rechnung D->Schweiz


Rechtsgebiet: Umsatzsteuer
Einsatz: € 50,00
Status: Beantwortet
Hallo!

Meine Firma hat einen Auftrag von einer Firma in der Schweiz, die Waren sollen aber nach Deutschland geliefert werden (wir selbst sitzen in Deutschland).

Nach meinem Verständnis müsste ich für die Lieferung normal 19% MwSt. berechnen, da die Ware ja in Deutschland verbleibt, auch wenn die Rechnungsanschrift in der Schweiz liegt.

Der Rechnungsempfänger meint allerdings, dass wir die Rechnung USt-frei ausstellen können und hat dafür einen "Nachweis der Eintragung als Umsatzsteuerpflichtiger" (s. Anlage) der Eidgenössischen Steuerverwaltung (Schweizer Finanzamt) geschickt.

Wie verhält es sich nun? Was muss ich ggf. tun, um die Rechnung steuerfrei auszustellen?

Vielen Dank!

-- Einsatz geändert am 22.06.2011 13:32:05


Antwort geschrieben am 28.06.2011 10:20:41
Steuerberater/Dipl.Betriebswirt Ulrich Stiller
Schwabstr. 40, 71229 Leonberg, Tel: 07152/23331, Fax: 07152/22709
Steuerberatung
Bewertungen: 196 4
RSS-Feed frag-einen-steuerprofi.de Antworten von Ulrich Stiller als RSS-Feed abonnieren!
Sehr geehrter Ratsuchender,

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Lassen Sie sich bitte nicht dadurch verwirren, dass der Auftraggeber seinen Sitz in der Schweiz hat. Ob Umsatzsteuer in Deutschland anfällt ist ausschließlich davon abhängig, ob die Lieferung in D steuerbar ist.

Für die Steuerbarkeit in D sind nach § 1 Abs.1 UStG folgende 5 Voraussetzungen erforderlich, die allesamt erfüllt sein müssen:

1.Es muss sich um eine Lieferung oder sonstige Leistung handeln,

2.die ein Unternehmer erbringt,

3.im Rahmen seines Unternehmens,

4.im Inland und

5.gegen Entgelt.


In Ihrem Falle handelt es sich um eine Warenlieferung, die Sie als Unternehmer im Rahmen Ihres Unternehmens in D, d.h. im Inland, gegen Entgelt durchführen.

Daher ist die Lieferung nach der von mir genannten Vorschrift des § 1 Abs. 1 UStG zunächst steuerbar.

Steuerbare Lieferungen können jedoch umsatzsteuerfrei sein. Dies ist dann der Fall, wenn der Gegenstand der Lieferung in das ausländische Drittland nach § 4 Nr. 1a erfolgt wäre. Die Schweiz ist zwar ein Drittland, da sie nicht zur EU gehört, doch der Gegenstand wurde nicht in die Schweiz geliefert sondern nach D, sodaß keine steuerfreie Ausfuhrlieferung vorliegt.

Bzgl. des Nachweises Ihres Kunden dürfte sich dieser auf das EU-einheitliche Verfahren „ATLAS-Ausfuhr" beziehen. Hiernach sind Ausfuhrlieferungen in die Drittländer umsatzsteuerbefreit, wenn die erforderlichen Nachweise erbracht werden. Näheres ist im BMF-Schreiben vom 03.05.2010 (BStBl. 2010 I S.499) geregelt. Da jedoch keine Ausfuhrlieferung vorliegt, ist dieses Verfahren ohne Belang.

Als Ergebnis bleibt festzuhalten, dass die Lieferung in Deutschland steuerbar ist und die Rechnung mit Umsatzsteuer ausgewiesen werden muss, da keine steuerfreie Ausfuhrlieferung nach § 4 UStG vorliegt.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen behilflich sein.


Mit freundlichen Grüßen


Ulrich Stiller
Steuerberater


Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Hat Ihnen der Steuerberater weitergeholfen?

Wie verständlich war der Steuerberater?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Steuerberater?

Empfehlen Sie diesen Steuerberater weiter?


Lesezeichen hinzufügen:

Schnell einen Steuerberater fragen:

Frage stellen
Einsatz festlegen
Antwort vom Steuerberater
Frage stellen