Frage geschrieben am 25.11.2008 17:57:47Betreff: Umsatzsteuer, Gewerbesteuer
Rechtsgebiet: Steuererklärung
Einsatz: € 25,00
Status: Beantwortet
nachfolgende Frage wie folgt:
Umsatzsteuer
1. Muss ich für meine Komlementär-Verwaltungs GmbH eine Umsatzsteuer(jahres)erklärung oder eine "Null-Erklärung" abgeben, wenn keine (stpfl.) Ausgangsumsätze getätigt wurden?
(es wurde lediglich eine Haftungsvergütung gezahlt, die jedoch umsatzsteuerfrei zu behandeln ist)
Die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerbesteuerung möchte ich nicht in Anspruch nehmen.
Gewerbesteuer
2. Muss ich die gezahlte Haftungsvergütung bei der KG iRd. GewSt gem. § 8 Nr. 5 GewStG wieder hinzurechnen und kann Sie dann bei der Verwaltungs GmbH nach § 9 Nr. 2 GewStG kürzen? Ist dabei etwas zu beachten (Beteiligungshöhe etc.)?
Wie wäre eine Tätigkeitsvergütung bzw. Auslagenersatz von der KG an die GmbH gewerbesteuerlich im Rahmen möglicher Hinzurechnungen und Kürzungen zu erfassen? (bitte Rechntsnormen angeben).
Vielen Dank.











