Frage geschrieben am 30.06.2007 20:21:00

Betreff: Umsatzsteuer/ Internetauktionen


Rechtsgebiet: Steuerrecht
Einsatz: € 30,00
Status: Beantwortet
Guten Tag,
ich benötige den Rat eines Anwalts, der sich sowohl mit Steuerrecht als auch speziell mit Internetrecht (Auktionen) auskennt.
Im Jahr 2003 fing ich eine gewerbliche Tätigkeit als Ebayhändler an, ich verkaufte im Wesentlichen Gebrauchtwaren, auch kommissionsweise.
2003 blieb ich unterhalb der Kleinunternehmerregelungsgrenze von 17.500,00 €.
Auch für das Jahr 2004 blieb ich nach den Berechnungen meines Steuerberaters knapp unterhalb dieser Grenze und damit von Umsatzsteuer befreit.
Ich selbst ging auch davon aus, daß das Porto des Kunden als durchlaufender Posten kein Umsatz sein kann und daß mit der Dt. Post/ später über GLS Mehrwertsteuer bereits gezahlt wurde.
Im Juli 2006 kam jedoch eine Umsatzsteuersonderprüfung, die dann mit Portohinzurechnung für das Finanzamt ergab, daß ich im Nachhinein für 2005 und künftig nun umsatzsteuerpflichtig wäre.
Der Umsatz 2005 lag mit dem Porto über 17.500, aber unter 50.000 €.
Ich zahlte nach Neuberechnung meines Steuerberaters Umsatzsteuer nach- war das vielleicht voreilig??
Ist Porto= Umsatz wirklich unumstößlich rechtens und auch im Nachhinein zu zahlen?
-Egal auch, was an Gewinn übrigblieb und wie schlecht die jetzige finanzielle Situation ist?-
Kann ich irgendetwas tun um die schon geleistete oder zukünftige Zahlungen (Steuererklärung 2006 habe ich noch nicht abgegeben; seit August 2006 habe ich das Gewerbe abgemeldet-) zu minimieren?

Ich möchte noch hinzufügen: ich hatte bei den Ebaygebühren keine sog. Nettoberechtigung beantragt, d.h. auf deren Gebührenrechnung wurden mir 16 % MwSt zusätzlich abgezogen; vielleicht spielt das auch eine Rolle?
Danke für Ihre Hilfe.

-- Einsatz geändert am 02.07.2007 18:29:55



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