>Umsatzsteuer auf Zinsen
Also, ich gebe hier bloß mal wieder, was die Meinung von Herrn Dr. Schäuble ist. Die hat er nämlich im sog. "Umsatzsteuer-Anwendungserlass" niedergelegt, und zwar lässt er da schreiben:
"Auch Verzugszinsen , Fälligkeitszinsen, Prozesszinsen und Nutzungszinsen sind nicht Teil des Entgelts, sondern Schadensersatz."
(Abschn. 10.1 Abs. 3 Satz 9 UStAE)
Und in Abschnitt 1.3 Abs. 1 Satz 1 desselben Erlasses erklärt er:
"Im Falle einer echten Schadensersatzleistung fehlt es an einem Leistungsaustausch."
Der Leistungsaustausch ist aber Voraussetzung für die Umsatzsteuerpflicht (§ 1 Abs. 1 UStG). Wo kein Leistungsaustausch - da auch keine Umsatzsteuer, das will uns der Bundesfinanzminister sagen. Und egal, was man sonst zu dem meint, was er so von sich gibt: Damit hat er mal uneingeschränkt Recht!
von STBJIM am 02.01.2012 21:32
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