Umsatzsteuer auf Zinsen

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Umsatzsteuer auf Zinsen

Sehr geehrtes Team,
Ich brüte über die folgende Problematik.
Von einem Unternehmen (welches auch bei uns beteiligt ist) bekommen wir Ware geliefert. Bei Bezahlung der Rechnungen überschreiten wir häufig die Zahlungsziele, weswegen uns das Unternehmen Zinsen berechnet. Im letzten Monat 2.000€. Auf diesen bekommen wir noch MwSt aufgeschlagen, ist dies richtig? Nach meinem Ermessen nicht, da lt. UStG § 4, echte Zinsgeschäfte, USt - frei sind. Kann mir jemand diese Frage beantworten? Vielen Dank und schöne Feiertage


von savoy am 02.01.2012 12:05
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>Umsatzsteuer auf Zinsen
Also, ich gebe hier bloß mal wieder, was die Meinung von Herrn Dr. Schäuble ist. Die hat er nämlich im sog. "Umsatzsteuer-Anwendungserlass" niedergelegt, und zwar lässt er da schreiben:

"Auch Verzugszinsen , Fälligkeitszinsen, Prozesszinsen und Nutzungszinsen sind nicht Teil des Entgelts, sondern Schadensersatz."
(Abschn. 10.1 Abs. 3 Satz 9 UStAE)

Und in Abschnitt 1.3 Abs. 1 Satz 1 desselben Erlasses erklärt er:
"Im Falle einer echten Schadensersatzleistung fehlt es an einem Leistungsaustausch."

Der Leistungsaustausch ist aber Voraussetzung für die Umsatzsteuerpflicht (§ 1 Abs. 1 UStG). Wo kein Leistungsaustausch - da auch keine Umsatzsteuer, das will uns der Bundesfinanzminister sagen. Und egal, was man sonst zu dem meint, was er so von sich gibt: Damit hat er mal uneingeschränkt Recht!


von STBJIM am 02.01.2012 21:32
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>Umsatzsteuer auf Zinsen
Hallo STBJIM,
vielen Dank für Deinen Beitrag. Ich sehe das genau so , wollte aber noch eine weitere Meinung zum Sachverhalt einholen.


von savoy am 03.01.2012 11:34
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