Frage geschrieben am 24.11.2011 12:28:03

Betreff: Umsatzsteuer bei Immobilenveräußerung


Rechtsgebiet: Haus-, Grundbesitz
Einsatz: € 30,00
Status: Beantwortet
Wir haben in 2011 eine Wohnung von privat als GmbH erworben. Diese gedenken wir jetzt nach Renovierung in 2012 auch wieder an privat zu veräußern!

Daraus ergeben sich folgende Fragen

1) Ist die Veräußerung umsatzsteuerpflichtig?

2) Kann die Vorsteuer aus Handwerkerrechnungen gezogen werden?

3) Wenn ja zu 2) Wie wir diese dann im Veräußerungsfall verrechnet?


Antwort geschrieben am 24.11.2011 12:50:17
Marlies Zerban
Adam Karrillon Str. 58, 55118 Mainz, Tel: 06131 996114, Fax: 06131 996113
Steuerberatung
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Sehr geehrter Fragesteller,

ich beantworte gerne Ihre Fragen im Rahmen einer Erstberatung
unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes und den Vorgaben dieser
Plattform.

Die Veräußerung eines Grundstücks (gleich ob bebaut oder unbebaut)
ist grundsätzlich umsatzsteuerfrei,§ 4 Nr. 9a UStG, da es sich um eine Umsatz handelt, der unter das Grunderwerbsteuergesetz fällt.

Es geht aus der Frage nicht hervor, wie Sie das Grundstück seit Erwerb verwendet haben, bitte ergänzen Sie dies, dann kann ich in der Nachfrage dazu Stellung nehmen.

Sollten keine Umsätze erzielt worden sein, bei der Sie Umsatzsteuer erhoben haben, können Sie mangels steuerbaren Umsätzen aus dem Grundstück auch keine Vorsteuer geltend machen.§ 15 Abs. 2 UStG.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen, für die Nachfrage stehe ich gerne zur Verfügung,

mit freundlichen Grüßen

Marlies Zerban
Rechtsanwältin
Steuerberaterin

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