Frage geschrieben am 07.04.2011 15:24:30Betreff: Umsatzsteuer für gemeinnützigen Verein bei Dienstleistungs-Auftrag?
Rechtsgebiet: Umsatzsteuer
Einsatz: € 20,00
Status: Geschlossen
Schon vor längerer Zeit erhielten wir von einem Steuerberater die Auskunft, bei unserem damaligen Tätigkeitsprofil seien wir NICHT umsatzsteuerpflichtig.
Wir haben in den letzten Jahren mehrfach ZUWENDUNGEN gemäß Nr. 9.4 AV § 44 LHO (Berlin) aus dem Haushalt einer Berliner Landesbehörde erhalten und dafür keine Umsatzsteuer erhoben. Wir wurden vom Zuwendungsgeber, dem unsere Angebote und Abrechnungen vorliegen, auch nicht dazu aufgefordert.
Unser Verein ist nun erstmals gebeten worden, ein Kostenangebot für eine Dienstleistung abzugeben. Dazu hat uns die Behörde eine Leistungsbeschreibung zugesandt. Leider hat sie uns nicht mitgeteilt, auf welcher Rechtsgrundlage bzw. aus welchem Haushaltstitel die mögliche Förderung bezahlt werden soll. Wir vermuten jedoch, dass es sich um den Haushaltstitel „ZUSCHÜSSE für laufende Zwecke an öffentliche Einrichtungen" handelt.
In der Leistungsbeschreibung steht: „Die Gesamtsumme in Brutto und Netto auswerfen."
Unsere Fragen:
1. Bedeutet dies, dass wir bei einer Beauftragung mit der o. g. Dienstleistung ausschließlich für die Einnahme aus diesem Auftrag Umsatzsteuer entrichten müssen?
2. Oder müssen wir sogar für ALLE Einnahmen dieses Jahres und evtl. in Vorjahren Umsatzsteuer zahlen?
3. Handelt es sich bei einem Ja zu 1. oder 2. um den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent für gemeinnützige Vereine oder um den vollen Steuersatz?
Unser jährlicher Umsatz liegt deutlich über 17.500 Euro (§ 19 UstG), für die o. g. Dienstleistung wollen wir ca. 14.000 Euro beantragen.
Weitere Informationen zur Beantwortung vom Steuerprofi ersucht
geschrieben am 07.04.2011 15:33:46
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
Ihr Einsatz ist im Hinblick auf die Problematik unangemessen. Sie sollten ihn auf wenigstens 80 Euro erhöhen.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Stiller
Steuerberater
geschrieben am 07.04.2011 15:33:46
Steuerberater/Dipl.Betriebswirt Ulrich Stiller
Schwabstr. 40, 71229 Leonberg, Tel: 07152/23331, Fax: 07152/22709
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
Ihr Einsatz ist im Hinblick auf die Problematik unangemessen. Sie sollten ihn auf wenigstens 80 Euro erhöhen.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Stiller
Steuerberater
Weitere Informationen zur Beantwortung vom Steuerprofi ersucht
geschrieben am 10.04.2011 11:51:24
Sehr geehrter Fragesteller,
die Fragestellung ist auch ohne nähere Sachverhaltsangaben sicher nicht befriedigend zu beantworten, allein die Frage nach der Höhe des Steuersatzes erfordert weitere Angaben. Der Fragekomplex eignet sich eher für eine Direktanfrage, bei der Sie auch mehrfach nachfragen können und eine umfangreichere Antwort erhalten können, ohne dass die Problematik öffentlich sichbar ist.
Mit freundlichen Grüßen
Marlies Zerban
Rechtsanwältin
Steuerberaterin
geschrieben am 10.04.2011 11:51:24
Marlies Zerban
Adam Karrillon Str. 58, 55118 Mainz, Tel: 06131 996114, Fax: 06131 996113
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Sehr geehrter Fragesteller,
die Fragestellung ist auch ohne nähere Sachverhaltsangaben sicher nicht befriedigend zu beantworten, allein die Frage nach der Höhe des Steuersatzes erfordert weitere Angaben. Der Fragekomplex eignet sich eher für eine Direktanfrage, bei der Sie auch mehrfach nachfragen können und eine umfangreichere Antwort erhalten können, ohne dass die Problematik öffentlich sichbar ist.
Mit freundlichen Grüßen
Marlies Zerban
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