Frage geschrieben am 07.04.2011 15:24:30

Betreff: Umsatzsteuer für gemeinnützigen Verein bei Dienstleistungs-Auftrag?


Rechtsgebiet: Umsatzsteuer
Einsatz: € 20,00
Status: Geschlossen
Unser eingetragener Verein wird seit vielen Jahren vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt. Nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamtes für Körperschaften I Berlin sind wir nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.

Schon vor längerer Zeit erhielten wir von einem Steuerberater die Auskunft, bei unserem damaligen Tätigkeitsprofil seien wir NICHT umsatzsteuerpflichtig.

Wir haben in den letzten Jahren mehrfach ZUWENDUNGEN gemäß Nr. 9.4 AV § 44 LHO (Berlin) aus dem Haushalt einer Berliner Landesbehörde erhalten und dafür keine Umsatzsteuer erhoben. Wir wurden vom Zuwendungsgeber, dem unsere Angebote und Abrechnungen vorliegen, auch nicht dazu aufgefordert.


Unser Verein ist nun erstmals gebeten worden, ein Kostenangebot für eine Dienstleistung abzugeben. Dazu hat uns die Behörde eine Leistungsbeschreibung zugesandt. Leider hat sie uns nicht mitgeteilt, auf welcher Rechtsgrundlage bzw. aus welchem Haushaltstitel die mögliche Förderung bezahlt werden soll. Wir vermuten jedoch, dass es sich um den Haushaltstitel „ZUSCHÜSSE für laufende Zwecke an öffentliche Einrichtungen" handelt.

In der Leistungsbeschreibung steht: „Die Gesamtsumme in Brutto und Netto auswerfen."


Unsere Fragen:

1. Bedeutet dies, dass wir bei einer Beauftragung mit der o. g. Dienstleistung ausschließlich für die Einnahme aus diesem Auftrag Umsatzsteuer entrichten müssen?

2. Oder müssen wir sogar für ALLE Einnahmen dieses Jahres und evtl. in Vorjahren Umsatzsteuer zahlen?

3. Handelt es sich bei einem Ja zu 1. oder 2. um den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent für gemeinnützige Vereine oder um den vollen Steuersatz?

Unser jährlicher Umsatz liegt deutlich über 17.500 Euro (§ 19 UstG), für die o. g. Dienstleistung wollen wir ca. 14.000 Euro beantragen.

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