Frage geschrieben am 17.07.2007 15:28:00

Betreff: Umsatzsteuererklärung 2006


Rechtsgebiet: Steuerrecht
Einsatz: € 30,00
Status: Beantwortet
Ich bin gerade dabei meine Umsatzsteuererklärung zu erstellen. Ich habe die Ist-Versteuerung und hätte Umsatzsteuer in Höhe von ca. 1500 Euro zu bezahlen für Juni bis Dez. 06. Habe im Juni mein Gewerbe als Einzelunternehmer angemeldet. Ich habe Vorauszahlungen in Höhe von 2000 Euro geleistet, habe aber Teile davon erst im Jahr 2007 bezahlt. Muss ich nun die Beträge, die ich ja erst 2007 bezahlt habe, aber ja eigentl. zu den Umsätzen im Jahr 2006 gehören in meiner Umsatzsteuererklärung in Abzug bringen bei der Zeile "geleistete Umsatzsteuervorauszahlungen" oder nur was ich tatsächlich im Jahr 2006 bezahlt habe? Danke!



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