Frage geschrieben am 26.02.2010 09:42:35

Betreff: Umsatzsteuerpflicht erbrachte Dienstleistung Deutschland/Leistungsempfänger Italien


Rechtsgebiet: Umsatzsteuer
Einsatz: € 35,00
Status: Beantwortet
Guten Tag,
wir werden in Kürze eine Website freischalten, mit dem Zweck
den internationalen Tourismus für einen Ort in Italien zu fördern.
Natürlich ist alles mit der örtlichen Kommune abgestimmt.
Auf unserer Website können dann örtliche Anbieter (Hotel, Gastronomie etc.) Werbung platzieren. Für die wir eine entsprechende Vergütung erhalten.
D. h., der örtliche Anbieter (unser Kunde in Italien) stellt uns seine Informationen zur Verfügung, die wir anschließend auf unserer Website veröffentlichen.
Zunächst wird diese Tätigkeit im Nebenerwerb erfolgen. Weiterhin wird von der Kleinunternehmerregelung (Umsatz nicht mehr als 17.500 €) gebrauch gemacht.

Meine Fragen:
Ist diese Kleinunternehmerregelung nach dem Umsatzsteuergesetz „Dienstleistung, sonstige Leistung“ (gültig ab 01. Januar 2010) anwendbar?
Oder ist diese Dienstleistung in Italien steuerbar? Muss der Anbieter in Italien auf unsere Vergütung 20% an das Finanzamt in Italien abführen?
Gibt es Unterschiede hinsichtlich:
der Anbieter (unser Kunde in Italien) vor Ort ist eine Privatperson
der Anbieter (unser Kunde in Italien) vor Ort ist ein Unternehmer ohne USt-IdNr
der Anbieter (unser Kunde in Italien) vor Ort ist ein Unternehmer mit USt-IdNr
Müssen wir unser Finanzamt in Deutschland darüber informieren, dass unsere Kunden ausschließlich in Italien ansässig sind?



Antwort geschrieben am 26.02.2010 11:43:28
Marlies Zerban
Adam Karrillon Str. 58, 55118 Mainz, Tel: 06131 996114, Fax: 06131 996113
Steuerberatung
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Sehr geehrter Fragesteller,


ich beantworte gerne Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes und den Vorgaben dieser Plattform.

Als Kleinunternehmer müssen Sie hier keine Umsatzsteuer ausweisen, lediglich darauf hinweisen, dass Sie Kleinunternehmer iSd Umsatzsteuergesetzes sind und Ihre UStID Nr angeben.

Weitere Formerfordernisse und Angaben müssen Sie dann nicht erbringen .Sie können mir eine Musterrechnung zumailen und ich kann hierzu dann kurz mitteilen, ob die Angaben korrekt sind.

Mit freundlichen Grüßen

Marlies Zerban
Rechtsanwältin
Steuerberaterin

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