Frage geschrieben am 27.07.2007 19:30:00Betreff: Umsatzsteuervoranmeldung - Formular ausfüllen
Rechtsgebiet: Steuerrecht
Einsatz: € 25,00
Status: Beantwortet
ich bin als Gewerbetreibender (Promotion und Versicherungsverkauf) zur monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung verpflichtet - so sagt es "mein" Finanzbeamter im Finanzamt.
Desweiteren habe ich erfahren, dass ich bzgl. der Promotiontätigkeit umsatzsteuerpflichtig bin, die Versicherungsverkäufe aber umsatzsteuerfreie Leistungen sind (§ 4 Nr.10b).
Zur Umsatzsteuervoranmeldung für den Monat Mai habe ich nun folgende Fragen:
(dass ich diese schon hätte abgeben müssen, ist mir inzwischen bekannt!)
1) Sind in der Umsatzsteuervoranmeldung für den Monat Mai die Umsätze anzugeben, die ich im Monat Mai in Rechnung gestellt habe oder die tatsächlichen Zuflüsse auf mein Konto (die sich natürlich zum großen Teil auf April-Rechnungen beziehen)?
2) Angenommen ich habe 1190 Euro (inkl. MwSt.) durch Promotion und 100 Euro durch Versicherungsvermittlungen eingenommen. In welche Zeilen bzw. bei welchen Ziffern der Umsatzsteuervoranmeldung habe ich die Netto-Beträge (1000 u. 100 Euro) bzw. den Betrag der Umsatzsteuer (190 Euro) einzutragen?
3) Ich habe ein Festnetztelefon und zwei Handys. Ein Handy benutze ich ausschließlich für private Zwecke, das zweite Handy und die Festnetzleitung benutze ich ausschließlich für meine gewerblichen Tätigkeiten und zwar zu je 5% für Telefonate bzgl. der Versicherungsverkäufe und zu 95% für meine Promotiontätigkeiten.
Die Rechnung für das privat genutzte Handy betrug 59,50-Euro (brutto). Die Rechnungen für das zweite (gewerbliche) Handy und die Festnetzleitung betrugen zusammen ebenfalls 59,50-Euro (brutto).
a) Welche Beträge darf ich von der zu zahlenden Umsatzsteuer abziehen?
b) In welche Zeilen bzw. bei welchen Ziffern der Umsatzsteuervoranmeldung habe ich dann welche Beträge einzusetzen?
4) Ich habe mir einen Computer angeschafft, den ich ausschließlich für meine gewerblichen Tätigkeiten nutze - und zwar wieder zu 5% für den Versicherungsverkauf und zu 95% für die Promotiontätigkeit. Der Rechner hat 595,-Euro (brutto) gekostet. Auch hier die Frage, welche Beträge kann ich von der Umsatzsteuer abziehen und in welche Zeile bzw. bei welcher Ziffer habe ich welche Beträge einzutragen.
5) Schließlich habe ich auch noch ein Auto, welches ich mir damals privat angeschafft habe. Inzwischen benutze ich es zu 100% für meine Promotiontätigkeit.
a) Kann ich die Anschaffungskosten irgendwie bei der Umsatzsteuervoranmeldung geltend machen oder sind diese ausschließlich bei der Einkommensteuererklärung von Bedeutung?
b) Kann ich die MwSt-Beträge der Benzin- und Reparaturkosten von der zu zahlenden Umsatzsteuer abziehen?
Leider gibt es keine www.frag-einen-steuerberater.de-Seite. Ich hoffe aber auch hier entsprechende Hilfe zu bekommen.
Auf Ihre Antwort freue ich mich und bedanke mich dafür im Voraus.
Weitere Informationen zur Beantwortung vom Steuerprofi ersucht
geschrieben am 27.07.2007 19:36:23
Sehr geehrter Fragesteller,
Ihnen scheint entgangen zu sein, dass der Mindesteinsatz von 20,00 € für eine leicht zu beantwortende Frage gedacht ist. Sie stellen jedoch sieben an der Zahl.
Sie sollten daher den Einsatz auf einen angemessenen dreistelligen Betrag erhöhen.
Ferner sollten Sie angeben, ob Sie Ihre Umsätze nach vereinbarten oder vereinnahmten Entgelten versteuern.
Mit der Bitte um Verständnis
RA, Dipl.-Fw. Schweizer
geschrieben am 27.07.2007 19:36:23
Sehr geehrter Fragesteller,
Ihnen scheint entgangen zu sein, dass der Mindesteinsatz von 20,00 € für eine leicht zu beantwortende Frage gedacht ist. Sie stellen jedoch sieben an der Zahl.
Sie sollten daher den Einsatz auf einen angemessenen dreistelligen Betrag erhöhen.
Ferner sollten Sie angeben, ob Sie Ihre Umsätze nach vereinbarten oder vereinnahmten Entgelten versteuern.
Mit der Bitte um Verständnis
RA, Dipl.-Fw. Schweizer
Weitere Informationen zur Beantwortung vom Steuerprofi ersucht
geschrieben am 27.07.2007 20:45:43
Sehr geehrter Fragesteller,
dem Kollegen ist vollumfänglich zuzustimmen.
Bitte erhöhen Sie Ihren Einsatz auf mindestens 120,-- EUR.
Mit besten Grüßen
RA Hermes
Fachamwalt für Steuerrecht
geschrieben am 27.07.2007 20:45:43
Sehr geehrter Fragesteller,
dem Kollegen ist vollumfänglich zuzustimmen.
Bitte erhöhen Sie Ihren Einsatz auf mindestens 120,-- EUR.
Mit besten Grüßen
RA Hermes
Fachamwalt für Steuerrecht
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