Frage geschrieben am 05.04.2008 17:00:00Betreff: Umzug USA - Heirat - Ausländische Einkünfte
Rechtsgebiet: Steuererklärung
Einsatz: € 30,00
Status: Beantwortet
ich bin gerade dabei meine Steuererklärung für 2007 zu machen und habe einige Fragen.
Ich bin Ende Juli letzten Jahres in die USA umgezogen und habe einen amerikanischen Staatsbürger im August 2007 geheiratet. Meinen deutschen Wohnsitz habe ich bis jetzt nicht aufgegeben, bin aber in den USA wohnhaft. In den USA habe nur im Oktober letzten Jahres gearbeitet.
Für die deutsche Steuererklärung erscheint es mir am Einfachsten eine getrennte Veranlagung zu machen. Muß mein Mann, der US Staatsbürger ist, in Deutschland kein Einkommen und keinen Wohnsitz hatte dann auch etwas einreichen? Sind Angaben im Mantelbogen Zeile 41 und 42 zwingend?
Wo gebe ich mein US Einkommen an? Ich habe die Möglichkeit im Mantelbogen Zeile 45, wie auch in Anlage N Zeile 21?
Welches Einkommen wird hier angegeben? Mein US Einkommensnachweis zeigt einmal das klassische Bruttogehalt, aber dann auch das US steuerrelevante Einkommen an (abzüglich eigene Renteneinzahlung).
Anlage N erlaubt mir auch Werbungskosten im Zusammenhang meines US Einkommens anzugeben. Sind dies nur Ausgaben, die in den Zeitraum meiner Tätigkeit im Oktober fallen oder beinhaltet es alle Werbungskosten seit meinem Umzug in die USA und solange diese als Werbungskosten nach deutschem Recht gelten?
Vielen Dank im Voraus!
Antwort geschrieben am 05.04.2008 17:37:04
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Steuerberater/Dipl.Betriebswirt Ulrich Stiller
Schwabstr. 40, 71229 Leonberg, Tel: 07152/23331, Fax: 07152/22709
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Sehr geehrte Ratsuchende,
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben gemessen an Ihrem Einsatz im Rahmen einer Ersberatung wie folgt beantworten möchte:
In Ihrem Falle müssen Sie eine Einzelveranlagung beantragen,da Ihr Mann nach Ihrer Schilderung in Deutschland KEINEN Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Sowohl für die Zusammenveranlagung als auch für die getrennte Veranlagung ist gem. § 26 Absatz 1 EStG die unbeschränkte Steuerpflicht von BEIDEN Ehegatten erforderlich. Daher müssen Sie in den Zeilen 41 und 42 des Mantelbogens überhaupt nichts eintragen.
In Zeile 45 des Mantelbogens müssen Sie nichts eintragen, da Sie nicht zeitweise sondern das ganze Jahr 2007 in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig waren, Sie haben Ihren Wohnsitz in Deutschland nicht aufgegeben. Der Eintrag erfolgt in Zeile 21 der Anlage N. Sie geben den Arbeitslohn dort vermindert um die Werbungskosten an, diese Werbungskosten (nach Deutschen Steuerrecht ermittelt) können Sie in einer formlosen Anlage erläutern. Der Arbeitslohn in den USA ist in Deutschland steuerfrei, wird aber im Rahmen des Progressionsvorbehaltes ( höherer Steuersatz auf die deutschen Einkünfte) berücksichtigt.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Stiller
Steuerberater
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 05.04.2008 18:07:35
Vielen Dank Herr Stiller das hilft mir sehr. Ein kurze Rückfrage. Mit Arbeitslohn meinen Sie den Bruttolohn und nicht das US steuerrelevante Einkommen nach eigenen Renteneinzahlungen?
Vielen Dank Herr Stiller das hilft mir sehr. Ein kurze Rückfrage. Mit Arbeitslohn meinen Sie den Bruttolohn und nicht das US steuerrelevante Einkommen nach eigenen Renteneinzahlungen?
Antwort auf Nachfrage vom Steuerprofi geschrieben am 05.04.2008 18:17:24
Sehr geehrte Ratsuchende,
genau, der Bruttolohn minus Werbungskosten, ist hier anzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Stiller
Steuerberater
Sehr geehrte Ratsuchende,
genau, der Bruttolohn minus Werbungskosten, ist hier anzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Stiller
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