Frage geschrieben am 08.03.2008 18:38:00Betreff: Umzug ins Ausland (Italien) - Steuererklärung und Werbungskosten
Rechtsgebiet: Steuererklärung
Einsatz: € 30,00
Status: Beantwortet
ich war bis Ende März 2007 in Deutschland angestellt, danach in Italien; ich habe auch meinen Wohnsitz dorthin verlegt. Ich möchte jetzt in Deutschland die Steuererklärung für 2007 einreichen.
Soweit mir bekannt ist, muss ich das italienische Gehalt in Punkt 43-46 auf dem Hauptvordruck der Steuererklärung angeben.
Das Bruttogehalt in Italien betrug ca. 22.000 EUR. Netto ausbezahlt wurden ca. 15.000 EUR (nach Steuern und Abgaben in Italien).
Ich habe folgende Fragen:
- Welchen Betrag muss ich in der Steuererklärung angeben? Das Brutto- oder das Nettogehalt?
- Kann ich auch für die Zeit in Italien Werbungskosten geltend machen? Insbesondere: Ist der (berufsbedingte) Umzug nach Italien steuerlich absetzbar?
Vielen Dank für Ihre Antwort











