Frage geschrieben am 22.07.2008 10:36:00

Betreff: Umzug nach Belgien / Internationales Steuerrecht


Rechtsgebiet: Steuerrecht
Einsatz: € 50,00
Status: Beantwortet
Sehr geehrte Damen und Herren,

folgende Situation.
Meine Frau ist Belgierin (Wohnsitz in Belgien bei den Eltern und Deutschland in der gemeinsamen Mietwohnung), ich bin Deutscher (Wohnsitz in Deutschland in der gemeinsamen Mietwohnung), Anfang Juni ist unsere Tochter geboren.

Meine Frau hat die letzten Jahre in Deutschland gearbeitet, ich ebenso. Seit der Geburt unserer Tochter ist meine Frau in Elternzeit und bezieht auch Elterngeld (geplant bis Ende 2008, danach möchte sie wieder arbeiten). Auch Kindergeld beziehen wir natürlich in Deutschland.

Mir gehört eine Immobilie in Deutschland, die vermietet ist. Ich erziele demnach Einkünfte aus Vermietung, habe AfA und Zinsen die derzeit noch höher liegen und dementsprechend zu einer Steuerreduktion führen.

Ich habe meinen Job in Deutschland gekündigt und werde Anfang September einen neuen Job in Belgien annehmen.

Folgende Überlegungen:
Wir möchten derzeit noch keine zu großen finanziellen Risiken eingehen, solange noch nicht sicher ist, dass der neue Job in Belgien 100% meinen Bedürfnissen und Erwartungen entspricht.
Deshalb planen wir, unsere gemeinsame Wohnung in Deutschland zu kündigen und eine kleine Wohnung in der Heimatstadt meiner Eltern (auch Deutschland) zu mieten, damit unser Kind auch die deutschen Großeltern besser kennenlernt. Wir würden dementsprechend alle drei (meine Frau, unsere Tochter und ich) einen Wohnsitz in Deutschland behalten. Meine Frau würde weiterhin Elterngeld und Kindergeld in Deutschland beziehen.

Ich werde eine Wohnung in Belgien mieten und meinen Job dort beginnen. Meine Steuern würde ich dann selbstverständlich in Belgien bezahlen. Kindergeld bzw. sonstige weitere Sozialleistungen für unser Kind würden wir natürlich noch nicht in Belgien annehmen. Dieses Modell würden wir bis zum Ende des Jahres 2008 durchziehen.

Wenn alles planmäßig läuft, würden wir Ende des Jahres unseren Wohnsitz in Deutschland auflösen. Meine Frau würde dann ab Januar 2009 ebenfalls eine Job in Belgien annehmen.

1)Ist die vorgestellte Lösung realisierbar? Gibt es Hindernisse/Probleme?
2)Gibt es Aspekte, die unbedingt noch zu beachten sind?
3)Welche Konsequenzen haben die geplanten Veränderungen für die steuerliche Behandlung der Immobilie in Deutschland im Jahr 2008 sowie in den Jahren 2009 ff.?


Antwort geschrieben am 22.07.2008 12:14:03
Steuerberater/Dipl.Betriebswirt Ulrich Stiller
Schwabstr. 40, 71229 Leonberg, Tel: 07152/23331, Fax: 07152/22709
Steuerberatung
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Sehr geehrter Ratsuchender,

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Solange Sie in Deutschland EINEN Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind Sie in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig im Sinne des § 1 EStG. Bei dem Wohnsitz kommt es nicht darauf an, ob es sich um den Erstwohnsitz, Zweitwohnsitz usw. handelt oder ob Sie dort Ihren Lebensmittelpunkt haben; Sie müssen in Deutschland für die Begründung oder Beibehaltung eines Wohnsitzes eine Wohnung innehaben. Grundsätzlich sind Sie dann in Deutschland mit Ihrem sog. Welteinkommen dem Grunde nach unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Doppelbesteueuerungsabkommen, z. B. mit Belgien verhindern jedoch eine Doppelbesteueurung.

Mit der Aufgabe des Wohnsitzes oder des gewöhnlichen Aufenthaltes in Deutschland endet die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht. Sie wären dann in Deutschland beschränkt einkommensteuerpflichtig, wenn Sie hier Einkünfte im Sinne des § 49 EStG haben. Bei Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit würde eine Besteuerung nach § 49 EStG nur dann vorliegen, wenn diese Tätigkeit in Deutschland verwertet würde (§ 49 Abs.1 Nr. 4 EStG). Da die Rechtsprechung hierbei eine Verwertung in Deutschland durch den Arbeitnehmer selbst voraussetzt, hat der Verwertungstatbestand in § 49 Abs. 1 Nr. 4 EStG erheblich an Bedeutung verloren. Wie Sie richtig erkannt haben, werden Ihre Einkünfte aus nicht selbständiger Tätigkeit in Belgien versteuert und sind in Deutschland steuerfrei. Ihre angegebenen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung unterliegen nach § 49 Absatz 1 Ziff.6 EStG im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht der Besteuerung. Nach § 50 Absatz 1 Satz 1 EStG dürfen beschränkt Steuerpflichtige Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4 bis 8) oder Werbungskosten (§ 9) nur insoweit abziehen, als sie mit inländischen Einkünften in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. Von den Mieteinnahmen können Sie dann die Werbungskosten abziehen, bei einem positiven Überschuss beträgt die Einkommensteuer dann davon mindestens 25%.

Dem Grunde nach können Sie Ihr Vorhaben aus steuerlicher Sicht wie beabsichtigt durchführen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen behilflich sein.


Mit freundlichen Grüßen


Ulrich Stiller
Steuerberater

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