Frage geschrieben am 08.04.2008 11:30:00

Betreff: Umzugspauschale


Rechtsgebiet: Steuererklärung
Einsatz: € 20,00
Status: Beantwortet
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin im März 2007 von Brandenburg nach Bayern gezogen. Der Umzug wurde nicht vom Arbeitsamt bezahlt, da ich vorher in Brandenburg auch schon einer Arbeit nachgegangen bin. Ich bin mit meinem privaten PKW umgezogen, da ich eh nicht viele persönliche Sachen und Möbel hatte.

Kann ich trotzdem eine Umzugspauschale bei der Lohnsteuererklärung geltend machen?? Und wenn ja in welcher Höhe??

Mit freundlichen Grüßen,
Cole81


Antwort geschrieben am 08.04.2008 11:47:17
Steuerberater/Dipl.Betriebswirt Ulrich Stiller
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Steuerberatung
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Sehr geehrte Ratsuchende,

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Mindesteinsatzes im Rahmen einer Erstberatung in aller Kürze beantworten möchte:

Wenn ein beruflicher bedingter Umzug vorliegt, können Sie die Umzugskosten als Werbungskosten aus nichtselbständiger Arbeit geltend machen. Nach dem BUKG sind folgende Aufwendungen dem Grunde nach abzugsfähig:

Beförderungsauslagen § 6
Reisekosten § 7
Mietentschädigung § 8
andere Auslagen § 9
sonstige Umzugsauslagen § 10

Der Pauschbetrag ohne Erhöhung beträgt nach § 10 BUKG für Alleinstehende derzeit Euro 561, für Verheiratete Euro 1121 und wird neben den vorstehend genannten Aufwendungen als Pauschale gewährt.

Ich hoffe, Ihnen geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Stiller
Steuerberater

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