Frage geschrieben am 07.11.2011 14:23:41Betreff: Unentgeltliches Wohnrecht auf Lebenszeit fuer Schwiegermutter.
Rechtsgebiet: Haus-, Grundbesitz
Einsatz: € 40,00
Status: Beantwortet
meine Frau und ich erwerben demnaechst eine Eigentumswohnung fuer meine Schwiegermutter. Da sie nicht genug Kapital besitzt, wird die Finanzierung ueber uns laufen.Jedoch erhalten wir 45.000 Euro als Starkapital von Ihr. Aus diesem Grund moechten wir Ihr ein unentgeltliches Wohnrecht auf Lebenszeit gewaehren welcher im Mietvertrag festgelegt wird.
Meine Frage: kann ich trotz unentgeltliches Wohrecht, Kosten in der Steuererklaerung geltend machen. (kosten fuer Vermietung und Verpachtung => z.B Werbungskosten?) Werden diese ueberhaupt anerkannt?
Wird die Schenkung von 45.000 Euro von meiner Mutter Probleme bei der Steuererklarung verursachen.
Muss dann bei der Steuererklaerung 0,- Euro Miete eingetragen werden!
Freue mich auf Antwort.
MFG
Cristiano Mondello
Antwort geschrieben am 07.11.2011 15:02:15
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Dr. Yanqiong Bolik
Bildstöckle 6, 70567 Stuttgart, Tel: +49 (0)711 / 2132 1815, Fax: +49 (0)711 / 4690 6802
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.
Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können.
1. Schenkung von 45000 EUR
Soweit Ihre Schwiegermutter Ihrer Frau und Ihnen in den vergangenen 10 Jahren noch nichts geschenkt hat, bleibt die Schenkung von Ihrer Schwiegermutter
- an Ihre Frau bis 400 000 Euro steuerfrei;
- an Sie bis 20 000 Euro steuerfrei.
2. Unentgeltliches Wohnrecht
Einkommensteuerrechtlich können Aufwendungen als Werbungskosten geltend gemacht werden, wenn diese der Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen dienen. Bei einem unentgeltlichen Wohnrecht liegen keine Einnahmen vor. Somit kommt eine Berücksichtigung der Aufwendungen als Werbungskosten nicht in Betracht. Ich bedauere, dass hier keine ändere Auskunft gegeben werden kann.
Ich hoffe, dass ich Ihnen behilflich sein konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Yanqiong Bolik
Steuerberaterin
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