Unterhalt an Kindesmutter absetzen

Leserwertung: 
0,0 (von 0)
 Thema bewerten!

3440 Aufrufe

Unterhalt an Kindesmutter absetzen

Hallo,
ich lebe von der Mutter meines Kindes getrennt - wir waren nicht verheiratet.
ich musste in 09 für sechs Monate Unterhalt an sie zahlen.
Jetzt verweigert Sie mir die Daten für die Steuer zu geben-damit ich Unterhaltszahlungen von der Steuer absetzen kann. Ich bin bereit ihr den steuerlichen Schaden zu ersetzen.
Wie verhält sich die Berechnung der Nachzahlung wenn Sie die ersten sechs Monate nicht gearbeitet hat und damit aufs Jahr hochgerechnet auch keine Steuern bezahlt hätte. Allerdings hat sie die zweite Jahreshälfte - wo ich keinen Unterhalt mehr bezahlt habe- wieder voll gearbeitet.
Wird die Unterhaltszahlung aufs ganze Jahr gesehen oder werden zwei seperate hälften berechnet?
Danke


von matze_s am 22.04.2010 21:13
Status: Frischling (5 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!



>Unterhalt an Kindesmutter absetzen
Du kannst die Unterhaltszahlung in deiner ESt-E berücksichtigen, aber nur, wenn der Unterhaltsempfänger sie in seiner ESt-E als sonstige Einkünfte deklariert.

Wenn die Mutter des Kindes das aber nicht will, kannst du sie nicht ansetzen. Erzwingen wirst du es auch nicht können.


von guest-12322.10.2010 06:08:55 am 23.04.2010 20:47
Status: Junior (92 Beiträge)
Userwertung:  4,8  (von 4 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Unterhalt an Kindesmutter absetzen
Hallo matze_s,
die Info vom Schlawiner stimmt so nicht ganz. Ab sofort gibt es aber ein kostenloses KONZ ebook, das (hoffentlich) alle Fragen zu Unterhalt beantwortet:
http://www.konz-steuertipps.de/konz/produkt/KONZ-kostenloses-eBook%3A-Wie-Sie-Unterhalt-von-der-Steuer-absetzen.html?id=115. Einfach downloaden!
Viele Grüße
Themis


von Themis am 29.04.2010 23:58
Status: Senior (133 Beiträge)
Userwertung:  5,0  (von 1 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

Antwort schreiben


Lesezeichen hinzufügen: