Frage geschrieben am 10.12.2011 15:16:33

Betreff: Unterstützung hilfsbedürftiger im Ausland


Rechtsgebiet: Außergewöhnliche Belastungen
Einsatz: € 36,00
Status: Beantwortet
Hallo,

meine Mutter ist über 80 Jahre alt, körperlich behindert (Arme nur bedingt beweglich, Unfall) und wird von meinem Bruder im gleichen Haushalt gepflegt. Ich unterstütze sie monatlich mit 760 Euro seit seit mehr als 15 Jahren.

Da meine Mutter in der Ländergruppe III lebt, kann maximal 50% der Höchstgrenze geltend gemacht werden.

1) Kann ich die Krankenversischerungskosten und die medizinische Versorgung (Medikamente) zusätzlich zum Unterhalt geltend machen? Wenn ja, wie sind die Kosten nachzuweisen?

2) Meine Mutter zahlt 200 Euro monatlich an meinen Bruder damit er sie pflegt. Kann ich dieses Summe als Pflegehilfe geltend machen? Wenn ja, reicht eine Quittung oder muss ich diese 200 Euro monatlich extra überweisen?

3) Wie muss ich die Behinderung bzw. Pflegebedürftigkeit nachweisen?

4) Kann ich noch etwas für 2010 bzw. 2011 nachreichen? Der Steuerbescheid 2010 ist gerade zurück.

Besten Dank im Voraus


Antwort geschrieben am 11.12.2011 02:49:26
Dr. Yanqiong Bolik
Bildstöckle 6, 70567 Stuttgart, Tel: +49 (0)711 / 2132 1815, Fax: +49 (0)711 / 4690 6802
Steuerberatung
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Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.

Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können.

Es ist richtig, dass Sie

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Yanqiong Bolik
Steuerberaterin

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