Frage geschrieben am 10.12.2011 15:16:33Betreff: Unterstützung hilfsbedürftiger im Ausland
Rechtsgebiet: Außergewöhnliche Belastungen
Einsatz: € 36,00
Status: Beantwortet
meine Mutter ist über 80 Jahre alt, körperlich behindert (Arme nur bedingt beweglich, Unfall) und wird von meinem Bruder im gleichen Haushalt gepflegt. Ich unterstütze sie monatlich mit 760 Euro seit seit mehr als 15 Jahren.
Da meine Mutter in der Ländergruppe III lebt, kann maximal 50% der Höchstgrenze geltend gemacht werden.
1) Kann ich die Krankenversischerungskosten und die medizinische Versorgung (Medikamente) zusätzlich zum Unterhalt geltend machen? Wenn ja, wie sind die Kosten nachzuweisen?
2) Meine Mutter zahlt 200 Euro monatlich an meinen Bruder damit er sie pflegt. Kann ich dieses Summe als Pflegehilfe geltend machen? Wenn ja, reicht eine Quittung oder muss ich diese 200 Euro monatlich extra überweisen?
3) Wie muss ich die Behinderung bzw. Pflegebedürftigkeit nachweisen?
4) Kann ich noch etwas für 2010 bzw. 2011 nachreichen? Der Steuerbescheid 2010 ist gerade zurück.
Besten Dank im Voraus
Antwort geschrieben am 11.12.2011 02:49:26
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Dr. Yanqiong Bolik
Bildstöckle 6, 70567 Stuttgart, Tel: +49 (0)711 / 2132 1815, Fax: +49 (0)711 / 4690 6802
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.
Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können.
Es ist richtig, dass Sie
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Yanqiong Bolik
Steuerberaterin
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Email: steuer@zdbz.de
www.steuerberatung.zdbz.de
Ergänzende Informationen vom Steuerprofi geschrieben am 11.12.2011 03:33:30
Es ist richtig, dass Sie typische Unterhaltsaufwendungen an Ihre Mutter in der Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend machen können, wenn Ihre Mutter nur geringes Vermögen hat. Aufwendungen für Medikamente gehören grundsätzlich zu den Unterhaltsaufwendungen. Jedoch können bei Ländergruppe III die tatsächlichen Aufwendungen im Kalenderjahr höchstens 4002 EUR abgezogen werden. Da Sie im Kalenderjahr eine Unterhaltszahlung von 760*12=9120EUR leisten, bleibt keinen Raum mehr für weitere Berücksichtigung von Medikamentenaufwendungen. Der Höchstbetrag erhöht sich um für Ihre Mutter geleistete Beiträge zur Basisabsicherung. Hierzu gehören z. B. die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung. Als Nachweis können Sie z.B. Bescheinigung von Versicherer vorlegen.
Abzug Aufwendungen für Pflege Ihrer Mutter setzt voraus, dass die Pflege in Deutschland persönlich durch Sie erfolgte. In Ihrem Fall kommt daher der Abzug der Pflegeaufwendungen bedauerlicher Weise nicht in Betracht. Auch wenn der Betrag von 200 EUR von Ihnen geleistet würde, bleiben diese Aufwendungen wegen Decklung mit dem Höchstbetrag von 4002 EUR unberücksichtigt.
Innerhalb von einem Monat nach der Bekanntgabe des Steuerbescheides können Sie im Rahmen des Rechtsbehelfsverfahrens dem Finanzamt schriftlich mitteilen, dass Sie weitere Ausgaben geltend machen möchten und entsprechend Nachweise einreichen. Wenn die 1-Monat-Frist für den Bescheid 2010 noch nicht abgelaufen ist, können Sie das noch machen. Für 2011 können Sie die Unterlage für Unterstützung Ihrer Mutter mit Ihrer Steuererklärung beim Finanzamt einreichen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen behilflich sein konnte.
Besteht noch Unklarheit, verwenden Sie bitte gern die Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Yanqiong Bolik
Steuerberaterin
Es ist richtig, dass Sie typische Unterhaltsaufwendungen an Ihre Mutter in der Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend machen können, wenn Ihre Mutter nur geringes Vermögen hat. Aufwendungen für Medikamente gehören grundsätzlich zu den Unterhaltsaufwendungen. Jedoch können bei Ländergruppe III die tatsächlichen Aufwendungen im Kalenderjahr höchstens 4002 EUR abgezogen werden. Da Sie im Kalenderjahr eine Unterhaltszahlung von 760*12=9120EUR leisten, bleibt keinen Raum mehr für weitere Berücksichtigung von Medikamentenaufwendungen. Der Höchstbetrag erhöht sich um für Ihre Mutter geleistete Beiträge zur Basisabsicherung. Hierzu gehören z. B. die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung. Als Nachweis können Sie z.B. Bescheinigung von Versicherer vorlegen.
Abzug Aufwendungen für Pflege Ihrer Mutter setzt voraus, dass die Pflege in Deutschland persönlich durch Sie erfolgte. In Ihrem Fall kommt daher der Abzug der Pflegeaufwendungen bedauerlicher Weise nicht in Betracht. Auch wenn der Betrag von 200 EUR von Ihnen geleistet würde, bleiben diese Aufwendungen wegen Decklung mit dem Höchstbetrag von 4002 EUR unberücksichtigt.
Innerhalb von einem Monat nach der Bekanntgabe des Steuerbescheides können Sie im Rahmen des Rechtsbehelfsverfahrens dem Finanzamt schriftlich mitteilen, dass Sie weitere Ausgaben geltend machen möchten und entsprechend Nachweise einreichen. Wenn die 1-Monat-Frist für den Bescheid 2010 noch nicht abgelaufen ist, können Sie das noch machen. Für 2011 können Sie die Unterlage für Unterstützung Ihrer Mutter mit Ihrer Steuererklärung beim Finanzamt einreichen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen behilflich sein konnte.
Besteht noch Unklarheit, verwenden Sie bitte gern die Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Yanqiong Bolik
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