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Frage: als Mitarbeiter im öffentl. Dienst werden als zusätzliche Pflichtversicherung Beiträge zur VBL geleistet. AG-Anteil, als auch AN-Anteil, sowie ein steuerpflichtiger AG-Anteil. Kann man die eigenen Aufwendungen hierfür absetzen?


von duffy1 am 22.03.2011 19:24
Status: Frischling (2 Beiträge)
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>VBL-Beiträge
Ja.


von STBJIM am 23.03.2011 13:12
Status: Legende (242 Beiträge)
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>VBL-Beiträge
Hallo,
wo sind diese Beiträge denn aufzuführen ?


von TKroeger am 29.06.2011 18:21
Status: Frischling (2 Beiträge)
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>VBL-Beiträge
Hallo TKroeger,

Anlage Vorsorgeaufwand (die Zeile wirst du wohl schon alleine finden).

MfG Stefan



von reckoner am 30.06.2011 01:14
Status: Unsterblich (1592 Beiträge)
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>VBL-Beiträge
482 Aufrufe bedeuten wohl doch recht dringend; zumal das Thema VBL jahrelang vernachlässigt wurde - hier- !

Sachliche Hinweise sind brauchbarer als der Slang neumoderner Foren, der hier auch immer öfter zu beobachten ist. Oder hat man bei so viel Antworten keine Zeit mehr die Zeile anzugeben?

Ich muss bei Konz über Web auch die alten ESt. raussuchen.
Bin auch für eine erschöpfende Antwort dankbar.
Sorry, nicht alle stehen so drin wie du.

Grüße hartmut


von hartmut am 05.07.2011 22:06
Status: Praktikant (14 Beiträge)
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>VBL-Beiträge
Hallo hartmut,

wenn du mit deiner Kritik meinen Beitrag meintest, dann sehe ich das ein wenig anders.
Der Hinweis auf die Anlage Vorsorgeaufwand sollte doch eigentlich für jeden, der lesen kann, ausreichend sein. Das ist ein Formular mit zwei Seiten und jede Zeile wird dort oder in der Anleitung - mehr oder weniger ausführlich - erklärt.

Zudem hätte ich auch erst meine Software starten müssen (was mit Fall öffnen etc. auch immer so grob eine Minute dauert), denn auch ich habe die Zeilennummern nicht im Kopf (bei der Anlage KAP schon, aber das ist auch mein ''Fachgebiet'' .

Zudem ist es oft auch nicht schlimm, wenn man die falsche Zeile erwischt; das Finanzamt wird offensichtliche Fehleintragungen korrigieren bzw. in einigen Fällen ist es für die Steuerberechnung sogar egal, wo genau etwas eingetragen ist.

Und zu guter letzt war im ersten Beitrag auch gar nicht nach dem WO, sondern nur nach dem OB gefragt, also war sogar das "Ja" die ausreichende Antwort;-)

MfG Stefan



von reckoner am 05.07.2011 22:53
Status: Unsterblich (1592 Beiträge)
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>VBL-Beiträge
@ hartmut:

das wesentliche hat Stefan schon gesagt

Hierzu:

> Sachliche Hinweise sind brauchbarer als der Slang neumoderner Foren, der hier auch immer öfter zu beobachten ist. Oder hat man bei so viel Antworten keine Zeit mehr die Zeile anzugeben?

kann ich nur den Kopf schütteln und mich fragen, was das soll.
TKroeger ist anscheinend mit der Antwort von Stefan klargekommen - er hat jedenfalls nicht weiter nachgefragt.
Du forderst nun über den Hinweis auf die Anlage AV hinaus auch noch die genaue Zeilennummer.
Und gehst ganz selbstverständlich davon aus, dass jeder, der hier antwortet, die Zeit hat oder sich nimmt und die Arbeit macht, die Du Dir offensichtlich nicht machen willst, nämlich - genau: ins Formular oder die Anleitung gucken und die Zeilennummer suchen.

> Sachliche Hinweise sind brauchbarer als der Slang neumoderner Foren

Richtig, aber Dein Anspruchsdenken ist in einem Forum nicht angemessen; Forderungen kannst Du stellen, wenn Du für eine Leistung bezahlst.

Und hier solch eine Attacke zu fahren, führt sicherlich auch nicht zum Ziel.
Eine freundliche Bitte: "Hilfe, ich find die Zeile nicht, alles so verwirrend" hätte vermutlich schon längst jemand motiviert, sie herauszusuchen.
Hier ist jede Frage am nächsten Tag beantwortet worden.

482 Aufrufe und dringend? Warum hat dann niemand nachgefragt? Und auch Du hast erst nach 6 Tagen geschrieben. Kann also nicht wirklich dringend sein.

Gruß

Phantom



von Phantom am 06.07.2011 09:38
Status: Philosoph (710 Beiträge)
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>VBL-Beiträge
Hallo zusammen,

ich hätte da auch eine Frage bezüglich der VBL-Beiträgen.
Auf meiner Lohnsteuerbescheinigung finde ich keinen direkten Eintrag zu VBL Beträgen. Oder handelt es sich auf der Lohnsteuererklärung um Zeile 27 "Arbeitnehmerbeiträge zur AV"? Handelt es sich dabei überhaupt um die VBL Beiträge? Wenn ja, dann sind es ja nur die Beiträge die ich (Arbeitnehmer) gezahlt habe und nicht die von meinem Arbeitgeber, oder verstehe ich das falsch?

Auf meiner normalen monatlichen Entgeltabrechnung habe ich einige Positionen die sich auf VBL-Beiträge beziehen, wenn der oben genannte Punkt "Arbeitnehmerbeiträge zur AV" nicht der richtige Punkt ist den ich in der Steuererklärung angeben muss, muss ich dann aus den 12 einzelen Monats-Entgeltabrechnungen die VBL-Beiträge zusammenrechnen?

Wäre dies der Fall, dann würde meine Frage lauten welche der Positionen ich von meinen Entgeldabrechnungen nehmen müsste?

Ich habe unter dem Punkt "Bruttoentgelt" folgende Punkte:
- VBL-pflichtiges Entgelt xxxx,xx Euro
- VBL ST-Hinz-Betrag xxx,xx Euro
- VBL SV-Hinz-Betrag xxx,xx Euro

unter dem Punkt "Netoentgelt":

- Abzüge wg. VBL-AN-Umlage - xx,xx Euro

Da steige ich überhaupt nicht durch, welcher oder welche dieser Beträge für die Steuererklärung die Anzugebenden sind.

Wäer klasse wenn mir jemand weiterhelfen könnte.

Viele Grüße


von Ringo Starrr am 02.03.2012 19:37
Status: Praktikant (26 Beiträge)
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>VBL-Beiträge
> Oder handelt es sich auf der Lohnsteuererklärung um Zeile 27 "Arbeitnehmerbeiträge zur AV"?

Das sind die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung.


von schneechen am 02.03.2012 20:24
Status: Junior (69 Beiträge)
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>VBL-Beiträge
Ahh... okay, danke für die Info!
Inzwischen habe ich irgendwo gelesen, dass man von der VBL eigentlich ein Formular bekommen müsste:

"Bescheinigung nach § 10a EStG zur Vorlage beim Finanzamt"

Da würde dann wohl der Betrag drauf stehen. Ich habe letztes Jahr aber nicht so eine Bescheinigung bekommen... Daher weiß ich nicht ob die Thematik noch aktuell ist??


von Ringo Starrr am 02.03.2012 20:54
Status: Praktikant (26 Beiträge)
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