Frage geschrieben am 28.07.2010 17:22:25Betreff: Verkauf eines Motorrades in den USA
Rechtsgebiet: Generelle Themen
Einsatz: € 50,00
Status: Beantwortet
ich habe vor drei Monaten ein fast vierzig Jahre altes Motorrad eines
berühmten Amerikaners für 10.000 Euro gekauft.Dieses Motorrad fährt seit 30 Jahren nicht mehr und war zuletzt auf einigen
Ausstellungen im benachbarten Ausland zu sehen, ist also eher ein Kult- oder Ausstellungsobjekt denn ein Fahrzeug.
Ich erwarte einen respektablen Gewinn beim Weiterverkauf, wenn ich es auf einer spezialisierten Fahrzeugauktion in den USA versteigern lasse. Entsprechende Kontakte exitieren bereits und aus den USA habe ich schon jetzt Gebote von 50.000 US Dollar / 40.000 Euro erhalten. Selbst wenn ich nochmal 5.000 Euro für den Transport des Motorrades meinen Aufenthalt ausgebe, bleibt
immer noch ein Gewinn von ca. 25.000 Euro. Es sind aber auch durchaus größere Summen möglich.
Derartige Geschäfte habe ich noch nie zuvor gemacht, beruflich bin ich als Freiberufler in der IT tätig und fahre Motorrad nur als Hobby.
Aus finanzieller Sicht muss ich das Motorrad nicht unbedingt weiter verkaufen, ich könnte es auch noch ein paar Jahre behalten, falls dies für einen Weiterverkauf steuerlich optimaler wäre und ggf. irgendwelche Fristen existieren sollten.
Meine Fragen nun:
- was muß ich tun, um auf legale Weise möglichst wenig oder keine Steuern in den USA oder in Deutschland zu zahlen?
- und wenn ich zahlen muß, wo und wie?
Antwort geschrieben am 28.07.2010 18:00:41
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Steuerberater/Dipl.Betriebswirt Ulrich Stiller
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besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:
Da Sie in Deutschland einen Wohnsitz und/oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind Sie in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig und zwar mit Ihrem sogenannten Welteinkommen.
Der Verkauf des Motorrads unterliegt in Deutschland dann der Besteuerung, wenn dieser Verkauf unter die 7 Einkunftsarten des Einkommensteuergesetzes fällt.
Da Sie keinen Handel mit Motorrädern betreiben und es sich bei dem Verkauf wohl um einen einmaligen Vorgang handelt, liegt keine gewerbliche Tätigkeit im Sinne des § 15 EStG vor. Bei der Veräusserung des Motorrads handelt es sich daher um ein privates Veräusserungsgeschäft. Steuerpflichtig wäre ein Veräusserungsgewinn nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG 2010 dann, wenn Sie das Motorrad innerhalb der 1-jährigen Spekulationsfrist nach der Anschaffung veräussern. Nach Ablauf eines Jahres wäre die Veräusserung steuerfrei.
Wenn Sie z.B. das Motorrad am 28. Mai 2010 gekauft haben, dann können Sie es steuerfrei ab dem 29. Mai 2011 verkaufen. Verkaufen Sie es in der Zeit zwischen dem 28. Mai 2010 und 28. Mai 2011 dann müssen Sie den Veräusserungsgewinn der Einkommensteuer als „sonstige Einkünfte“ durch Abgabe der Anlage SO zur Einkommensteuererklärung versteuern. Den Veräusserungsgewinn haben Sie in etwa zutreffend ermittelt.
In den USA ist die Veräusserung steuerfrei.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen behilflich sein.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Stiller
Steuerberater
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