Frage geschrieben am 02.08.2010 08:15:41Betreff: Verkauf nach gemischter Schenkung
Rechtsgebiet: Haus-, Grundbesitz
Einsatz: € 40,00
Status: Beantwortet
Sachverhalt:
Immobilie vor 15 Jahren von meinen Eltern gekauft, nach Ende der Spekulationsfrist (10 Jahre) an mich im Rahmen einer gemischten Schenkung (Anteil als vorweggenomme Erbschaft) weiterveräußert.
Frage:
Wenn ich nun die Immobilie nach 5 Jahren Haltedauer verkaufen würde, müsste ich den Gewinn versteuern? Wert des Objekts wurde damals nicht ermittelt. Gemischte Schenkung ist notariell beglaubigt. Immobilie wird nicht selbst genutzt.
Besten Dank!
Antwort geschrieben am 02.08.2010 08:50:36
frag-einen-steuerprofi.de Antworten von Chalet Seaada als RSS-Feed abonnieren!
Steuerberater/ Dipl. Kaufmann Chalet Seaada
Freiweide 7, 21029 Hamburg, Tel: 04023817502, Fax: 0407212413
Steuerberatung
Bewertungen: 14
Freiweide 7, 21029 Hamburg, Tel: 04023817502, Fax: 0407212413
Steuerberatung
Bewertungen: 14
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich unter Berücksichtigung Ihres Gebotes sowie der Regeln dieser Plattform im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten kann:
Soweit ich Sie richtig verstanden habe, haben Sie das Grundstück teilentgeltlich erworben. Sie haben damals also nicht den vollen Verkehrswert an Ihre Eltern gezahlt.
Somit ist der Vorgang in einen entgeltlichen und unentgeltlichen Teil aufzuteilen im Verhältnis des gezahlten Entgelts zum Verkehrswert.
Gem. der Fußstapfentheorie treten Sie für den geschenkten, unentgeltlichen Teil des Grundstücks in die Rechtsstellung des Vorgängers ein. Damit wird die Zeit seit der Anschaffung durch Ihre Eltern Ihnen zugerechnet, und Sie liegen außerhalb der Spekulationsfrist.
Für den entgeltlich erworbenen Teil des Grundstücks läuft ab Ihrem Kauf eine neue 10-Jahresfrist, so dass der anteilige Veräußerungsgewinn nach einem Verkauf nach 5 Jahren steuerpflichtig ist.
Mit freundlichen Grüßen













