Frage geschrieben am 02.02.2012 16:29:22Betreff: Verkauf von einem Zweifamilienhaus nach 8 Jahren
Rechtsgebiet: Haus-, Grundbesitz
Einsatz: € 20,00
Status: Beantwortet
ich werde wahrscheinlich in einigen Tagen mein Haus verkaufen.
Es ist ein Zweifamilienhaus.Im O.G und DG wohne ich es sind ca.190qm und die Wohnung im E.G ca.116 qm ist an meinem Bruder seid 8 Jahren an meinem Bruder vermietet.Die Miete beträgt ca 450Euro + Nebenkosten.
Ich habe das Grundstück vor 8 Jahren für 102.000Euro gekauft und das Haus wurde für 233.000Euro gebaut also hat mich das mit dem Grundstück 335.000Euro gekostet.
Das Haus wird jetzt für 360.000Euro verkauft!Die Vorfälligkeitsentschädigung was die Bank haben will ist 20.000Euro.
Wie hoch wird die Summe sein (Spekulationssteuer) was ich an das Finanzamt bezahlen muss?
Muss ich sonst irgend etwas wichtiges beachten?
Danke
Mit freundlichen Grüßen
Antwort geschrieben am 02.02.2012 17:12:01
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Dr. Yanqiong Bolik
Bildstöckle 6, 70567 Stuttgart, Tel: +49 (0)711 / 2132 1815, Fax: +49 (0)711 / 4690 6802
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.
Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können.
Die Besteuerung der Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften wird nach der Höhe des Veräußerungsgewinns und der Höhe Ihres persönlichen Steuersatzes bestimmt.
Gewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften ist der Unterschiedsbetrag zwischen Veräußerungspreis und den Anschaffungs- oder Herstellungskosten und den Werbungskosten (z.B. Vorfälligkeitsentschädigung, von Ihnen getragene Marklerprovision, Notarkosten etc). Bitte beachten Sie, dass sich die Anschaffungs- oder Herstellungskosten um Absetzungen für Abnutzung, erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen mindern, soweit sie bei der Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung abgezogen worden sind. Die auf die Zeit zwischen Verkaufsentschluss und Kaufpreiszahlung entfallenden Finanzierungskosten und Grundbesitzabgaben sind auch Werbungskosten bei den Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften und mindern den Veräußerungsgewinn.
Ihr persönlicher Steuertarif kann leider aus der Ferne nicht ermittelt werden. Es hängt von Ihrem gesamten z.v. Einkommen ab. Wenn Sie sich eine Steuerberechnung für dieses Veräußerungsgeschäft wünschen, stehe ich Ihnen gern unter Anrechnung des hierfür bezahlten Betrags zur Verfügung.
Ich hoffe, dass ich Ihnen behilflich sein konnte.
Besteht noch Unklarheit, verwenden Sie bitte gern die Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Yanqiong Bolik
Steuerberaterin
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