Frage geschrieben am 08.11.2010 16:28:56Betreff: Verluste einer KG aus Devisentrading an der Forex
Rechtsgebiet: Unternehmenssteuern
Einsatz: € 40,00
Status: archiviert
Im ersten Geschäftsjahr haben wir einen Verlust durch das Devisentrading auf dem eigenen Handelskonto erzielt. Zu unserer Überraschung weigert der Finanzbeamte sich, den Verlust als solchen anzuerkennen und möchte, dass wir den Start-Betrag zum Ende des Jahres bilanzieren, obwohl dieser real geringer ist und dies von uns auch durch Kontoauszüge nachgewiesen wurde.
Die Begründung des Finanzamts Stuttgart:
-Bei Verlusten aus Verkauf von Devisen handelt es sich nicht um eine Teilwert-Afa.
Eine Teilwert-Afa ist nur auf Güter möglich, die zum 31.12.09 noch im Betrieb sind.
- Eine Teilwert-Afa aus zum 31.12.2009 bestehenden Devisen ist nicht möglich. Die Forexanlage ist zum 31.12.2009 mit den Anschaffungskosten zu bilanzieren.
Meine Fragen: Können Verluste aus dem Devisentrading in einem Unternehmen wirklich nicht vollständig als Verluste gebucht werden – so wie der Finanzbeamte dies darstellt? Was hat Devisentrading mit dem Verkauf von Devisen zu tun? Und wenn doch, wie sind Verluste und Gewinne aus Devisentrading an der Forex in der Bilanz zu verbuchen. Kann es sein, dass der Finanzbeamte lediglich keine Ahnung vom Devisentrading hat und dieses daher als Verkauf von Devisen einstuft?
Weitere Informationen zur Beantwortung vom Steuerprofi ersucht
geschrieben am 08.11.2010 22:36:44
Sehr geehrter Fragesteller,
Sie stellen hier zu einem geringen Einsatz Fragen zu einem komplexen Thema, das in der hier angebotenen Zeit von 2 Stunden nicht zu bearbeiten ist. Ich empfehle Ihnen, diese Fragen im Rahmen einer Direktanfrage zu stellen. Dabei sind auch weitere Rückfragen möglich und ein direkter Dialog,
mit freundlichen Grüßen
Marlies Zerban
Rechtsanwältin
Steuerberaterin
geschrieben am 08.11.2010 22:36:44
Marlies Zerban
Adam Karrillon Str. 58, 55118 Mainz, Tel: 06131 996114, Fax: 06131 996113
Steuerberatung
Bewertungen: 151
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mit freundlichen Grüßen
Marlies Zerban
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Diese Frage wurde unbeantwortet archiviert. Eine Beantwortung ist nicht mehr möglich.
Warum gab es keine Antwort? Dies kann unterschiedliche Gründe haben. Hinweise, wie Sie schnell zu einer Antwort kommen, finden Sie hier
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