Frage geschrieben am 08.11.2010 16:28:56

Betreff: Verluste einer KG aus Devisentrading an der Forex


Rechtsgebiet: Unternehmenssteuern
Einsatz: € 40,00
Status: archiviert
Wir sind eine deutsche KG (Kommanditgesellschaft) und entwickeln, testen und nutzen Tradingsoftware, die automatisches Devisentrading an der Forex betreibt.

Im ersten Geschäftsjahr haben wir einen Verlust durch das Devisentrading auf dem eigenen Handelskonto erzielt. Zu unserer Überraschung weigert der Finanzbeamte sich, den Verlust als solchen anzuerkennen und möchte, dass wir den Start-Betrag zum Ende des Jahres bilanzieren, obwohl dieser real geringer ist und dies von uns auch durch Kontoauszüge nachgewiesen wurde.

Die Begründung des Finanzamts Stuttgart:

-Bei Verlusten aus Verkauf von Devisen handelt es sich nicht um eine Teilwert-Afa.
Eine Teilwert-Afa ist nur auf Güter möglich, die zum 31.12.09 noch im Betrieb sind.
- Eine Teilwert-Afa aus zum 31.12.2009 bestehenden Devisen ist nicht möglich. Die Forexanlage ist zum 31.12.2009 mit den Anschaffungskosten zu bilanzieren.

Meine Fragen: Können Verluste aus dem Devisentrading in einem Unternehmen wirklich nicht vollständig als Verluste gebucht werden – so wie der Finanzbeamte dies darstellt? Was hat Devisentrading mit dem Verkauf von Devisen zu tun? Und wenn doch, wie sind Verluste und Gewinne aus Devisentrading an der Forex in der Bilanz zu verbuchen. Kann es sein, dass der Finanzbeamte lediglich keine Ahnung vom Devisentrading hat und dieses daher als Verkauf von Devisen einstuft?
Als Leser können Sie
*Weitere Informationen und eine Übersicht der 123recht.net Dienste finden Sie hier.


Als angemeldeter Nutzer haben Sie die Möglichkeit diesen Beitrag zu beobachten.
Sie bekommen dann eine E-Mail mit den neuesten Beiträgen. Melden Sie sich hier an!


Lesezeichen hinzufügen:

Schnell einen Steuerberater fragen:

Frage stellen
Einsatz festlegen
Antwort vom Steuerberater
Frage stellen