Frage geschrieben am 21.09.2011 18:38:37

Betreff: Verluste nachträglich geltend machen ?


Rechtsgebiet: Steuererklärung
Einsatz: € 20,00
Status: Beantwortet
Steuersubjekt: Privatperson

Im Jahre 2008 wurden bei einer ausländischen Bank erhebliche Verluste aus Wertpapiergeschäften realisiert (die entsprechenden offiziellen Dokumente liegen vor), welche in der Einkommensteuererklärung 2009 nicht angegeben wurden.

Gibt es eine Möglichkeit diese Verluste nachträglich geltend zu machen (Änderung des Bescheides 2009 oder Anrechnung beim nächsten Steuerbescheid)?
Gibt es hierfür eine Verjährungsfrist ?


Antwort geschrieben am 21.09.2011 20:26:19
Dr. Yanqiong Bolik
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Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.

Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können.

Im VZ 2008 sind grundsätzlich steuerlich nur Verluste aus Wertpapiergeschäften zu berücksichtigen, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt. Wenn Sie solche Verluste erlitten haben, können Sie grundsätzlich die Verluste mit den Spekulationsgewinnen im gleichen VZ ausgleichen oder nach Maßgabe des §10d EStG gesonderte feststellen lassen. Die festgestellten Verluste (alte Verluste) können für 5 Jahre bis VZ 2013 mit Gewinnen aus z.B. Veräußerung der Aktien, der Investmentanteilen oder aus Termingeschäften verrechnet werden.

Eine Verrechnung der alten Verluste mit Einkünften aus anderen Quellen (z.B. aus Vermietung, aus Gewerbebetrieb oder aus einem Anstellungsverhältnis) ist leider nicht möglich.

Ich hoffe, dass ich Ihnen behilflich sein konnte.

Besteht noch Unklarheit, verwenden Sie bitte gern die Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Yanqiong Bolik
Steuerberaterin

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Email: steuer@zdbz.de
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