Frage geschrieben am 04.12.2010 15:49:59Betreff: Verlustrücktrag für GmbH-Anteile: Wann? Wie?
Rechtsgebiet: Kapitalvermögen
Einsatz: € 20,00
Status: Beantwortet
Teile des eingelegten Kapitals sind verlustig.
Wie sind diese beim FA geltend zu machen, wenn diese in 2009 zurückgetragen werden? Ab 2010 fällt nämlich keine Steuer mehr an, sollte also zurücktragbar sein.
Antwort geschrieben am 05.12.2010 11:47:05
frag-einen-steuerprofi.de Antworten von Johannes Weßling als RSS-Feed abonnieren!
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Johannes Weßling
An der Germania Brauerei 1, 48159 Münster, Tel: +491725320434, Fax: +492513967116
Steuerberatung
Bewertungen: 33
An der Germania Brauerei 1, 48159 Münster, Tel: +491725320434, Fax: +492513967116
Steuerberatung
Bewertungen: 33
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich unter Berücksichtigung Ihres gebotes sowie der regeln dieser Plattform gerne im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworte:
a) Ich gehe davon aus, dass Sie an der Gesellschaft wesentlich i.S.d. § 17 Abs. 1 EStG beteiligt sind. Das heißt, dass Sie in den letzten fünf Jahren zu mindestens 1% an der Gesellschaft beteiligt waren.
b) Gemäß § 17 Abs. 4 Satz 1 EStG gilt als Veräußerung eines Anteils auch die Auflösung der Gesellschaft. Diese Auflösung ist grundsätzlich mit dem Abschluss der Liquidation, d.h. mit der Verteilung des Vermögens der GmbH beendet. In Ihrem Fall wir dies das Jahr 2010, das Jahr der Löschung sein. In besonderen Fällen kann dies aber auch das Jahr des Auflösungsbeschlusses sein, nämlich dann, wenn zu dem Zeitpunkt bereits feststeht, dass der Gesellschafter kein Vermögen aus der GmbH mehr erhält und zusätzlich feststeht, dass dem Gesellschafter keine Aufwendungen auf die Anteile mehr entstehen,
c) Der Veräußerungsverlust ist zu ermitteln als Veräußerungserlös (alles was der Gesellschafter aus der Gesellschaft ausgezahlt bekommt) abzüglich der Anschaffungskosten auf seine Anteile (incl. Kapitalersetzender Darlehn) abzüglich der Kosten, die mit der Veräußerung bzw. Auflösung zusammenhängen.
d) Nach den regeln des Teileinkünfteverfahrens können 60% dieses Verlustes berücksichtigt werden.
e) Diese werden in der Einkommensteuererklärung 2010 erklärt. Ist der Gesamtbetrag der Einkünfte 2010 unter Berücksichtigung dieses Verlustes negativ, kann der Verlust auf das Jahr 2009 zurückgetragen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Weßling
Meine Homepage: www.wessling-steuer.de
Als Leser können Sie
oder Steuerprofi Weßling direkt*
*Weitere Informationen und eine Übersicht der 123recht.net Dienste finden Sie hier.












