Frage geschrieben am 29.12.2010 17:37:42Betreff: Verlustrücktrag möglich ?
Rechtsgebiet: Steuerrecht
Einsatz: € 35,00
Status: Beantwortet
Im Jahre 2005/6 wurden die Betrugs-Immobilien zwangsversteigert.
Gäbe man jetzt seine Steuererklärung für das Jahr 2005/2006 ab (die Fragestellung, ob das möglich ist, ist hier nicht das Thema), wieweit in die Vergangenheit kann man die Verluste aus den Immobilienverkäufen in die Vergangenheit zurücktragen ? In den Jahren 2001 und 2002 hatte mein Sohn größere Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit.
("Gehören" diese Verluste überhaupt meinem Sohn, wenn in Insolvenz?)
Vielen Dank !











