Frage geschrieben am 08.04.2010 22:27:09

Betreff: Verlustvortrag aus 2008 --> wo angeben in ESt E 2009?


Rechtsgebiet: Einkommenssteuer
Einsatz: € 20,00
Status: Beantwortet
Guten Tag,

ich habe eine für einen Profi sicher sehr triviale, aber mir sehr wichtige Frage. Erlauben Sie mir kurz die Schilderung des Sachverhalts:

Für das Jahr 2008 wurde bei mir ein verbleibender Verlustvortrag zur ESt festgestellt. Diesen Betrag habe ich mir dann in die LSt Karte 2009 eintragen lassen und dies wurde auch sofort anerkannt.
Nun bin ich beim Anfertigen der Steuererklärung für 2009 und frage mich, wo genau der Verlustvortrag bzw. der Freibetrag angegeben werden muss?
Bisher habe ich nur im Mantelbogen unter No. 92 ein Häkchen gesetzt, ist das alles?
– Auf der Anlage N ist nirgends die Rede von einem Freibetrag auf der LSt Karte, oder muss das hier auch noch angegeben werden? Den Bescheid und die LSt Karte lege ich selbstverständlich bei.

Ist es wirklich mit dem einen Häkchen getan?

MfG


Antwort geschrieben am 08.04.2010 23:52:38
Marlies Zerban
Adam Karrillon Str. 58, 55118 Mainz, Tel: 06131 996114, Fax: 06131 996113
Steuerberatung
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Sehr geehrter Fragesteller,

ich beantworte gerne Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung
unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes und den Vorgaben
dieser Plattform.

Ihre Frage zu den Angaben bei einem Verlustvortrag aus dem Vorjahr
ist tatsächlich mit einem "Häkchen" in Zeile 92 des Mantelbogens
zu beantworten. Allerdings wird nur dann ein Vortrag in das Jahr 2009 vorgenommen, wenn Sie außerdem in Zeile 93 den Verlustrücktrag
mit "Null" ansetzen. Füllen Sie dieses Kästchen nicht aus, so erfolgt von amts wegen ein Rücktrag. Wirkt sich der Verlustvortrag günstiger
aus, so müssen Sie die Angabe "Null" in Zeile 0´93 unbedingt vornehmen.

Sie können sich die Anleitung zur Einkommensteuer 2009, die die Finanzverwaltung auch in Internet veröffentlicht anschauen, dort ist dies genau beschrieben.

Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage zu Ihrer Zufriedenheit lösen.

Sollten noch etwas unklar sein, nutzen Sie bitte die kostenlose
Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen

Marlies Zerban
Rechtsanwältin
Steuerberaterin

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