Frage geschrieben am 16.07.2011 15:39:39Betreff: Verlustvortrag freiberufl. Tätigkeit vs. Zus.veranlagung mit angestellt. Ehegatten
Rechtsgebiet: Einkommenssteuer
Einsatz: € 30,00
Status: Beantwortet
ich arbeite als freiberufliche Übersetzerin, mein Mann ist Arbeitnehmer. Seit der Geburt unserer Kinder (2007 und 2009) habe ich meine Tätigkeit immer weiter eingeschränkt. Meine Kosten für das Arbeitszimmer etc. liefen weiter. Im Jahr 2010 habe ich nun einen Verlust von 4T€ erwirtschaft. In den letzten Jahren haben wir als Ehepaar die Zusammenveranlagung gewählt und so von der Lohnsteuer meines Mannes noch etwas erstattet bekommen. Ich steige im September 2011 wieder Teilzeit ein. Ab 2013 will ich wieder fast 100% arbeiten.
Wie sollte ich zur maximalen Steuerersparnis mit dem Verlust von 2010 verfahren: Verlustvortrag oder Zusammenveranlagung?
Hier meine Einkommensentwicklung der letzten Jahre und Prognose:
2005: 7T€ (Beginn Selbständigkeit)
2006: 17T€
2007: 6T€ (Teilzeit wegen 1. Kind)
2008: 2T€ (Teilzeit)
2009: 800 € (echte Berufspause wegen 2 Kindern)
2010: -4T€ (echte Berufspause)
2011: vorauss. 0 € oder 2T€, ein geringer Verlust wäre auch möglich (Wiedereinstieg ab Sept.)
2012: 10 T€?
2013: 20T€?
Einkommen des Ehemanns:
2010: 35 T €
2011: ca. 35T€
Ich selbst würde ja eigene Einkommensteuer erst ab 8T€ bezahlen, also für 2011 sicher nicht, für 2012 vielleicht knapp.
Sollte/kann ich mir von meinem Verlust 2010 noch etwas für 2013 "aufheben"? Mein Steuerprogramm empfiehlt die Zusammenveranlagung. Mein Mann müsste sonst 2010 statt einer Erstattung von 1.400 € eine Steuernachzahlung von 2.600 € leisten.
Herzlichen Dank im Voraus.
Antwort geschrieben am 16.07.2011 18:23:04
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Marlies Zerban
Adam Karrillon Str. 58, 55118 Mainz, Tel: 06131 996114, Fax: 06131 996113
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ich beantworte gerne Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes und den Vorgaben dieser Plattform.
Nach Ihren Angaben zu dem zu versteuernden Einkommen Ihres Ehemannes und Ihres steuerlichen Verlustes sowie der Prognose, dass Sie ab 2012 positive Einkünfte haben werden, ist es günstiger, im Jahr 2010 eine Zusammenveranlagung durchzuführen. Ansonsten wäre es das einzige Jahr, in dem für Ihren Mann und Sie jeweils eine Einzelveranlagung durchgeführt wird, bei der bei ihm die Grundtabelle zur Einkommensteuer und nicht die Splittingtabelle zur Anwendung kommt. Bei einem zu versteuernden Einkommen von ca. Euro 30.000 (Bruttoeinkommen minus Werbungskosten und Vorsorgeaufwendungen) liegt der Vorteil allein durch die Splittingtabelle bei über Euro 2.000. Diesen Tarifvorteil können Sie auch durch einen Verlustvortrag in Höhe von Euro 4.000 in die Folgejahre nicht wettmachen, Ihr Grenzsteuersatz liegt voraussichtlich nicht bei 50 % bei zukünftiger Zusammenveranlagung.
Die Berechnung durch das von Ihnen verwendete Steuerprogramm gibt daher die richtige Prognose, nämlich die Zusammenveranlagung.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und stehe für eine Nachfrage gerne zur Verfügung,
mit freundlichen Grüßen
Marlies Zerban
Rechtsanwältin
Steuerberaterin
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 17.07.2011 17:27:22
Sehr geehrte Frau Zerban,
herzlichen Dank für Ihre Antwort. Könnten Sie mir die Passage "Ihr Grenzsteuersatz liegt voraussichtlich nicht bei 50 % bei zukünftiger Zusammenveranlagung" kurz erläutern? Das habe ich nicht verstanden. Wie würde ein praktisches Beispiel hierfür aussehen? Was für Folgen würde es haben?
Herzlichen Dank im Voraus.
Sehr geehrte Frau Zerban,
herzlichen Dank für Ihre Antwort. Könnten Sie mir die Passage "Ihr Grenzsteuersatz liegt voraussichtlich nicht bei 50 % bei zukünftiger Zusammenveranlagung" kurz erläutern? Das habe ich nicht verstanden. Wie würde ein praktisches Beispiel hierfür aussehen? Was für Folgen würde es haben?
Herzlichen Dank im Voraus.
Antwort auf Nachfrage vom Steuerprofi geschrieben am 19.07.2011 16:30:04
Sehr geehrter Fragesteller,
ich habe die Frage des Grenzsteuersatzes angesprochen. Falls das gemeinsame Einkommen in der Zukunft so hoch liegen würde, dass Sie ca. 50 % Steuer in dem höchsten Bereich zahlen würden, ergibt sich durch den Verlustvortrag eine Entlastung von ca. Euro 2.000.
Der Vorteil aus der Zusammenveranlagung aktuell ist bereits höher als der mögliche Vorteil bei einem Verlustvortrag, selbst wenn Sie den Höchststeuersatz zahlen würden. Daher ist aus jeglichem Aspekt die Zusammenveranlagung zu empfehlen, dies bringt den maximalen Vorteil,
mit freundlichen Grüßen
Marlies Zerban
Rechtsanwältin
Steuerberaterin
Sehr geehrter Fragesteller,
ich habe die Frage des Grenzsteuersatzes angesprochen. Falls das gemeinsame Einkommen in der Zukunft so hoch liegen würde, dass Sie ca. 50 % Steuer in dem höchsten Bereich zahlen würden, ergibt sich durch den Verlustvortrag eine Entlastung von ca. Euro 2.000.
Der Vorteil aus der Zusammenveranlagung aktuell ist bereits höher als der mögliche Vorteil bei einem Verlustvortrag, selbst wenn Sie den Höchststeuersatz zahlen würden. Daher ist aus jeglichem Aspekt die Zusammenveranlagung zu empfehlen, dies bringt den maximalen Vorteil,
mit freundlichen Grüßen
Marlies Zerban
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