Frage geschrieben am 09.12.2010 15:28:36Betreff: Verlustvortrag/Kist
Rechtsgebiet: Einkommenssteuer
Einsatz: € 25,00
Status: Beantwortet
aus dem Jahre 2008 habe ich einen Verlustvortrag, den ich mit Gewinnen
aus 2009 voll ausgleichen konnte.
Im Steuerbescheid 2009 erhalte ich
zuviel gezahlte Abgeltungssteuer so-
wie Soli vom Finanzam zurück.
Als Bemessungsgrundlage für die Kist
werden die Einkünfte aus Lohn, Renten,Einkünfte aus Anl. SO minus ge-
zahlte Kist, Spenden und Versicher-
ungsbeträge angesetzt. Die Einkünfte
aus Anl. SO sind gleich null, da mit
Teilen des Verlustvortrags verrechnet.
Soweit OK
Da meine Bank neben Abgeltungssteuer
und Soli auch Kirchensteuer einbehal-
ten hat, gehe ich davon aus, daß mir
auch die zuviel gezahlte KiSt zusteht.
Das Kirchensteueramt hat einerseits
die oben ermittelte Bemessungsgrund-
lage und müßte eigentlich aus der
vom Finanzamt zurückgezahlten Ab-
geltungsteuer die KiSt ermitteln und
dann an mich zurückzahlen. Liege ich
mit meiner Annahme richtig oder wird
auch hier die Raubrittermethode an-
gewendet "Kirchensteuer kennt keine
steuerfreien Einnahmen - wenn der
Staat was zuverschenken hat - aber
wir nicht (ähnlich Halbeinkünfte),
und ich schaue in die Röhre.
Mit freundlichen Grüßen











