Frage geschrieben am 09.12.2010 15:28:36

Betreff: Verlustvortrag/Kist


Rechtsgebiet: Einkommenssteuer
Einsatz: € 25,00
Status: Beantwortet
Sehr geehrte Damen und Herren,
aus dem Jahre 2008 habe ich einen Verlustvortrag, den ich mit Gewinnen
aus 2009 voll ausgleichen konnte.

Im Steuerbescheid 2009 erhalte ich
zuviel gezahlte Abgeltungssteuer so-
wie Soli vom Finanzam zurück.
Als Bemessungsgrundlage für die Kist
werden die Einkünfte aus Lohn, Renten,Einkünfte aus Anl. SO minus ge-
zahlte Kist, Spenden und Versicher-
ungsbeträge angesetzt. Die Einkünfte
aus Anl. SO sind gleich null, da mit
Teilen des Verlustvortrags verrechnet.
Soweit OK
Da meine Bank neben Abgeltungssteuer
und Soli auch Kirchensteuer einbehal-
ten hat, gehe ich davon aus, daß mir
auch die zuviel gezahlte KiSt zusteht.
Das Kirchensteueramt hat einerseits
die oben ermittelte Bemessungsgrund-
lage und müßte eigentlich aus der
vom Finanzamt zurückgezahlten Ab-
geltungsteuer die KiSt ermitteln und
dann an mich zurückzahlen. Liege ich
mit meiner Annahme richtig oder wird
auch hier die Raubrittermethode an-
gewendet "Kirchensteuer kennt keine
steuerfreien Einnahmen - wenn der
Staat was zuverschenken hat - aber
wir nicht (ähnlich Halbeinkünfte),
und ich schaue in die Röhre.
Mit freundlichen Grüßen



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