Frage geschrieben am 18.12.2009 15:38:14

Betreff: Vermächtnisansprüche an Immobilien, Geld- und Kapitalvermögen aus 2006 und 2007


Rechtsgebiet: Kapitalvermögen
Einsatz: € 200,00
Status: Beantwortet
Der Ratsuchende hat aus zwei Nachlässen die o. g. Vermächtnisansprüche gegen die Alleinerbin (einzige Schwester des Ratsuchenden, Erblasser sind die Eltern). Diese Ansprüche wurden bisher noch nicht geltend gemacht, weil nach wie vor der Umfang und der tatsächliche Bestand der Nachlässe nicht ausreichend bekannt ist. Wohl auch aus erbschaftsteuerlichen Gründen dürfte hier und da von der Gegenseite etwas ganz bewußt falsch und unzureichend dargestellt worden sein.

Die vorliegenden notariellen Aufstellungen (wurden extra angefordert) sind also unvollständig und teilweise nachweisbar falsch. Die Alleinerbin hat eine eidesstattliche Versicherung über die Richtigkeit in Bezug auf den Umfang bzw. den Bestand der Nachlässe in dem vorgenannten notariellen Bestandsverzeichnis abgegeben. Gemäß Wikipedia scheint aber eine "falsche eidesstattliche Versicherung" ja keine Rechtsfolgen zu haben, so lange sie nicht vor/gegenüber einem Amt/einer Behörde abgegeben wurde.

1. Was kann man in diesem Fall tun? Wie kann man Druck ausüben? Wäre nicht auch eine Anzeige wegen Betrug möglich? Könnte nicht auch bei Verdacht der Steuerhinterziehung die Staatsanwaltschaft ermitteln?

2. Welche Ansprüche und ***ab wann*** hat der Vermächtnisnehmer (= Ratsuchender). Stichworte: Mieten, Zinsen, Dividenden

3. Was wäre aus steuerlicher Sicht (z. B. auch noch für Steuererklärung 2008) noch machbar bzw. verwertbar bei sofortigem Handeln?
Z. B. Annahme des Vermächtnisses, Übernahme der Vermögenswerte inkl. der Aktien (>>> Verlustrealisierung und Verrechnung mit eigenen positiven Aktienspekulationsgeschäften)

4. Sofortige Beauftragung eines Notars wegen der Umschreibung der Wohnungen, damit die Anträge noch in diesem Jahr beim Grundbuchamt vorliegen.

5. Vielleicht später Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die Alleinerbin bzw. gegnerische Seite (es wurde auf Zeit gespielt, schuldhaftes Handeln auch durch späte Auskunftserteilung und Nichterfüllung nachweisbar berechtigter Auskunftsansprüche)

Im Idealfall erhalte ich eine Antwort von einem praxiserfahrenen Steuerberater mit Rechtskenntnissen
oder
einem praxiserfahrenen Rechtsanwalt, der sich mit steueroptimalen Vertragsgestaltungen auskennt.

Vielen Dank im voraus für eine schnelle und gute Hilfe! Auch Teilbeantwortungen helfen weiter und die Einsätze könnten natürlich noch deutlich erhöht werden.

Der Ratsuchende,
der sich fragt, ob er diesen Beitrag nicht auch noch bei "Frag einen Anwalt" einstellen sollte



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