Frage geschrieben am 23.12.2010 16:23:49

Betreff: Vermietetes Haus von Limited an GbR verkaufen


Rechtsgebiet: Kapitalgesellschaften
Einsatz: € 50,00
Status: Beantwortet
Wir sind drei Personen die in einer GbR vor 6 Jahren ein Mehrfamilienhaus gekauft haben. Ein weiteres Haus kauften wir vor drei Jahren. Da wir vorhatten das neue Objekt nach der Sanierung in Eigentumswohnungen zu verkaufen gründeten wir hierzu eine Limited, laut Steuerberater „Damit wir bei Verkauf unseres anderen Hauses (in der GbR) keine Spekulationssteuer zahlen müssen".
Da wir bei Verkauf aber ggf. nicht auf eine oder mehrere Wohnung sitzen bleiben wollten und die Marktlage derzeit unseres Erachtens kein Verkauf zulässt haben wir uns endschieden das Objekt zu behalten.
Die Kosten für die Limited sind sehr hoch („Steuerberater IHK, Verwaltung der Limited, etc."). Des Weiteren müssen wir uns Gehalt zahlen für unsere kleinen Überschüsse und zum guten Schluss wird das Gebäude noch abgeschrieben und schmälert weiter unsere kleinen Gewinne. Deshalb überlegen wir uns das Haus wieder an die GbR zu verkaufen. Die Verkaufskosten von ca. 5% hätten sich in 6 Jahren schon amortisiert und der Arbeitsaufwand wäre viel geringer. Nachteile beim Verkauf („Spekulationssteuer") sind uns bekannt. Wir denken aber eher daran das Objekt 10 Jahre zu behalten.
Und nun zu meinen Fragen.
1. Macht das Sinn?
2. Wie hoch sollte der Verkaufspreis liegen? Der Buchwert liegt bei ca. 260.000€. Die Verbindlichkeiten Aufgrund von Gesellschafterdarlehen bei ca. 280.000€.
3. Ich habe gelesen das die GbR auch eine Bilanz erstellen muss ab einem Gewinn von 25.000€ oder einen Umsatz von 260.000€. An die 25.000€ Gewinn könnten wir durch den Verkauf an die GbR und der dadurch resultierenden Mieteinnahmen bald kommen. Ist diese Bilanz und alles was dahinter steckt gleichzusetzen mit dem Aufwand der Limited? Denn dann kämen wir ja vom Regen in die Traufe.


Antwort geschrieben am 23.12.2010 18:07:01
Steuerberater/ Dipl. Kaufmann Chalet Seaada
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Sehr geehrter Interessent,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich unter Berücksichtigung Ihres Gebotes sowie der Regeln dieser Plattform im Rahmen einer Erstberatung gerne wie folgt beantworte:

1. Sie müssen immer beachten nicht in den gewerblichen Grundstückshandel zu kommen. Das bedeutet, wenn Sie nach 10 Jahren das Gebäude nicht im Ganzen verkaufen, sondern weiterhin vor haben einzelne Wohnungen zu verkaufen und unter anderem in 5 Jahren mehr als 3 Wohnungen verkaufen, wird Ihre GbR gewerblich und damit auch der Verkauf des anderen Hauses gefährdet in Bezug auf die Steuerpflicht.

2.Der Verkaufspreis muss auf dem Niveau wie unter fremden Dritten liegen. Dies bedeutet, Sie müssen sich nach den Verkaufspreisen in Ihrer Region richten.

3. Solange Ihre GbR nur vermögensverwaltend tätig ist und nicht gewerblich, besteht keine Buchhaltungspflicht. Dazu gehört, dass Sie die GbR nicht im Handelsregister eintragen lassen und keinen nach Art und Umfang in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb benötigen.
Sie müssen demnach nur eine Einnahem-Überschussrechnung erstellen und eine gesonderte und einheitliche Gewinnfeststellung. Was im Grunde genommen natürlich auch eine Buchhaltung erfordert.
Wenn Sie können, können Sie diese auch selber erstellen.
Ansonsten müssen Sie mit Ihrem Steuerberater über die unterschiedlichen Kosten sprechen.

Alternativ könnten Sie auch ein UG gründen. Dies hätte den Vorteil, dass Sie dies eine deutsche Gesellschaft wäre, wodurch die Kosten in England gespart werden könnten.

Mit freundlichen Grüßen und schöne Weihnachten

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