Frage geschrieben am 17.08.2010 15:18:15

Betreff: Verpachtung an Ehefrau bei Gütergemeinschaft


Rechtsgebiet: Generelle Themen
Einsatz: € 30,00
Status: Beantwortet
Ich besitze eine Photovoltaikanlage und mache hierfür die EÜR, nach der ich auch einen Gewinn erziele.

Frage:
Ist eine Verpachtung der Photovoltaikanlage an meine Ehefrau möglich, obwohl wir in gesetzlicher Gütergemeinschaft leben.

Die Rechnung der Photovoltaikanlage und der dazugehörige Darlehensvertag stehen auf meinen Namen.



Antwort geschrieben am 17.08.2010 16:29:38
Steuerberater/ Dipl. Kaufmann Chalet Seaada
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Steuerberatung
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Sehr geehrter Interessent,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich unter Berücksichtigung Ihres Gebotes sowie der Regeln dieser Plattform gerne im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworte:

Grundsätzlich sind Verträge auch mit Angehörigen möglich auch unter Eheleuten. Allerdings müssen die selben Voraussetzungen erfüllt werden wie bei einem Vertragsschluss unter Dritten. Um so privater das Verhältnis ist, um so höher sind die Nachweisauflagen, dass es sich um ein ernsthaftes Vertragsverhältnis handelt.

Das bedeutet, 1. die zivilrechtliche Wirksamkeit der Verträge insbesondere muss die Vertragsgestaltung der unter Fremden Dritten entsprechen, 2. der Vertrag wird auch tatsächlich durchgeführt, d.h. der Pachtzins wird z.B. monatlich überwiesen, 3. es werden keine rückwirkenden Vereinbarungen getroffen, 4. die Verpachtung findet marktüblich statt.

Der Gewerbebetrieb darf natürlich nur auf Ihren Namen angemeldet sein vor der Verpachtung.

Wenn es sich um eine Betriebsverpachtung im Ganzen handelt, die unter bestimmten Bedingungen gegeben ist, haben Sie ein Wahlrecht eine Betriebsaufgabe oder eine Unterbrechung zu erklären. Beides hat unterschiedliche steuerliche Folgen insbesondere, was die Besteuerung der stillen Reserven angeht.

Wenn Sie dieses planen sollten, holen Sie sich bitte noch einmal steuerlichen Rat.

Mit freundlichen Grüßen



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