Frage geschrieben am 17.08.2010 15:18:15Betreff: Verpachtung an Ehefrau bei Gütergemeinschaft
Rechtsgebiet: Generelle Themen
Einsatz: € 30,00
Status: Beantwortet
Frage:
Ist eine Verpachtung der Photovoltaikanlage an meine Ehefrau möglich, obwohl wir in gesetzlicher Gütergemeinschaft leben.
Die Rechnung der Photovoltaikanlage und der dazugehörige Darlehensvertag stehen auf meinen Namen.
Antwort geschrieben am 17.08.2010 16:29:38
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Steuerberater/ Dipl. Kaufmann Chalet Seaada
Freiweide 7, 21029 Hamburg, Tel: 04023817502, Fax: 0407212413
Steuerberatung
Bewertungen: 14
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich unter Berücksichtigung Ihres Gebotes sowie der Regeln dieser Plattform gerne im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworte:
Grundsätzlich sind Verträge auch mit Angehörigen möglich auch unter Eheleuten. Allerdings müssen die selben Voraussetzungen erfüllt werden wie bei einem Vertragsschluss unter Dritten. Um so privater das Verhältnis ist, um so höher sind die Nachweisauflagen, dass es sich um ein ernsthaftes Vertragsverhältnis handelt.
Das bedeutet, 1. die zivilrechtliche Wirksamkeit der Verträge insbesondere muss die Vertragsgestaltung der unter Fremden Dritten entsprechen, 2. der Vertrag wird auch tatsächlich durchgeführt, d.h. der Pachtzins wird z.B. monatlich überwiesen, 3. es werden keine rückwirkenden Vereinbarungen getroffen, 4. die Verpachtung findet marktüblich statt.
Der Gewerbebetrieb darf natürlich nur auf Ihren Namen angemeldet sein vor der Verpachtung.
Wenn es sich um eine Betriebsverpachtung im Ganzen handelt, die unter bestimmten Bedingungen gegeben ist, haben Sie ein Wahlrecht eine Betriebsaufgabe oder eine Unterbrechung zu erklären. Beides hat unterschiedliche steuerliche Folgen insbesondere, was die Besteuerung der stillen Reserven angeht.
Wenn Sie dieses planen sollten, holen Sie sich bitte noch einmal steuerlichen Rat.
Mit freundlichen Grüßen
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 20.08.2010 19:21:48
Eines ist mir noch nicht ganz klar geworden.
Mit dem Ehestand der Gütergemeinschaft gehört meiner Frau die Hälfte von unserem Besitz.
Gehört hierzu auch die Photovoltaikanlage ? Die Rechnung vom Kauf der Anlage und die bisher durchgeführte steuerliche EÜR stehen auf meinen Namen ?
Kann ich diese Photovoltaikanlage, wenn sie zur Hälfte meiner Frau gehören sollte, dann an sie verpachten ?
Im Voraus besten Dank
Eines ist mir noch nicht ganz klar geworden.
Mit dem Ehestand der Gütergemeinschaft gehört meiner Frau die Hälfte von unserem Besitz.
Gehört hierzu auch die Photovoltaikanlage ? Die Rechnung vom Kauf der Anlage und die bisher durchgeführte steuerliche EÜR stehen auf meinen Namen ?
Kann ich diese Photovoltaikanlage, wenn sie zur Hälfte meiner Frau gehören sollte, dann an sie verpachten ?
Im Voraus besten Dank
Antwort auf Nachfrage vom Steuerprofi geschrieben am 24.08.2010 12:47:53
Sie können trotz der Gütergemeinschaft, ein Gewerbe nur auf Ihren Namen betreiben, so dass im Allgemeinen z.B. Anstellungsverhältnisse auch mit der Ehefrau in Ihrem Betrieb möglich sind.
Wenn Sie das Gewerbe auf Ihren Namen angemeldet haben und auch alle Rechnungen auf Ihren Namen laufen, sollte grundsätzlich eine Verpachtung möglich sein.
Im Zweifel kann auch das Finanzamt dazu befragt werden, ob Sie eine Betriebsverpachtung unter den gegebenen Umständen anerkennen.
Mit freundlichen Grüßen
Sie können trotz der Gütergemeinschaft, ein Gewerbe nur auf Ihren Namen betreiben, so dass im Allgemeinen z.B. Anstellungsverhältnisse auch mit der Ehefrau in Ihrem Betrieb möglich sind.
Wenn Sie das Gewerbe auf Ihren Namen angemeldet haben und auch alle Rechnungen auf Ihren Namen laufen, sollte grundsätzlich eine Verpachtung möglich sein.
Im Zweifel kann auch das Finanzamt dazu befragt werden, ob Sie eine Betriebsverpachtung unter den gegebenen Umständen anerkennen.
Mit freundlichen Grüßen













