Frage geschrieben am 09.06.2009 12:28:18

Betreff: Versicherung zahlt Endschädigung ( Verdienstausfall )


Rechtsgebiet: Steuerrecht
Einsatz: € 25,00
Status: Beantwortet
Hallo , nach doppeltem Behandlungsfehler möchte nun die Versicherung des Krankenhauses mir eine zusammengeballte Entschädigung ( Verdienstausfall ) für entgangene und entgehende Einnahmen über ca. 25 Jahre ( Ca. 300.000,00 € ) auf einmal Auszahlen.Nun habe ich schon mehrere Informationen die in die Richtung gehen , ...... keine Steuer....... teilbesteuerung........usw.
Laut Info der Bundesfinanazbehörde in Berlin sei dieses wie folgt einzustufen : Kapitalabfindung für entgangene und entgehende Einnahmen betreff der nicht steuerbaren Vermögensebene.......also komplett Steuerfrei !!!!
Da die zuständige Finanzbehörde Vorort mir nicht weiter helfen kann
und mein Steuerberater auch Recht Ratlos wirkt wie dieses einzustufen ist ,hoffe ich das Sie mir eine Richtung zu weisen können oder so gar eine Verbindlichen Hinweis geben können.
Danke !
Mit freundlichem Gruß
Thomas Ollig


Antwort geschrieben am 09.06.2009 14:13:16
Steuerberater/Dipl.Betriebswirt Ulrich Stiller
Schwabstr. 40, 71229 Leonberg, Tel: 07152/23331, Fax: 07152/22709
Steuerberatung
Bewertungen: 196 4
RSS-Feed frag-einen-steuerprofi.de Antworten von Ulrich Stiller als RSS-Feed abonnieren!

Sehr geehrter Ratsuchender,

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Die Schadensersatzleistung in Höhe von 300.000€ wäre dann einkommensteuerpflichtig, wenn sie unter eine der sieben Einkunftsarten des EStG fällt. Schadensersatz, der z. B. für Körperverletzung oder als Schmerzensgeld geleistet wird ist steuerfrei und unterliegt nicht der Einkommensteuer ( BFH Urteil vom 22.4.1982 AZ.: III R 135/79 BStBl. 1982 II S. 496 ). In Ihrem Falle wäre die Zahlung steuerfrei, da die Leistung in die nicht steuerbare Vermögensebene fällt.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen behilflich sein.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Stiller
Steuerberater


Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Hat Ihnen der Steuerberater weitergeholfen?

Wie verständlich war der Steuerberater?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Steuerberater?

Empfehlen Sie diesen Steuerberater weiter?
Bewertung:
Sehr kompetent.Hat dieses was ich mir erarbeitet habe an Informationen präzise Bestätigt was auch das Bundesfinanzministerium so erläutert hat , wozu das Finanzamt Vorort nicht in der Lage war.Nur zu Empfehlen.Danke !!! Gruß



Lesezeichen hinzufügen:

Schnell einen Steuerberater fragen:

Frage stellen
Einsatz festlegen
Antwort vom Steuerberater
Frage stellen