Frage geschrieben am 09.06.2009 12:28:18Betreff: Versicherung zahlt Endschädigung ( Verdienstausfall )
Rechtsgebiet: Steuerrecht
Einsatz: € 25,00
Status: Beantwortet
Laut Info der Bundesfinanazbehörde in Berlin sei dieses wie folgt einzustufen : Kapitalabfindung für entgangene und entgehende Einnahmen betreff der nicht steuerbaren Vermögensebene.......also komplett Steuerfrei !!!!
Da die zuständige Finanzbehörde Vorort mir nicht weiter helfen kann
und mein Steuerberater auch Recht Ratlos wirkt wie dieses einzustufen ist ,hoffe ich das Sie mir eine Richtung zu weisen können oder so gar eine Verbindlichen Hinweis geben können.
Danke !
Mit freundlichem Gruß
Thomas Ollig
Antwort geschrieben am 09.06.2009 14:13:16
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Steuerberater/Dipl.Betriebswirt Ulrich Stiller
Schwabstr. 40, 71229 Leonberg, Tel: 07152/23331, Fax: 07152/22709
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Sehr geehrter Ratsuchender,
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:
Die Schadensersatzleistung in Höhe von 300.000€ wäre dann einkommensteuerpflichtig, wenn sie unter eine der sieben Einkunftsarten des EStG fällt. Schadensersatz, der z. B. für Körperverletzung oder als Schmerzensgeld geleistet wird ist steuerfrei und unterliegt nicht der Einkommensteuer ( BFH Urteil vom 22.4.1982 AZ.: III R 135/79 BStBl. 1982 II S. 496 ). In Ihrem Falle wäre die Zahlung steuerfrei, da die Leistung in die nicht steuerbare Vermögensebene fällt.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen behilflich sein.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Stiller
Steuerberater
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 11.06.2009 11:52:29
Hallo Herr Stiller , ich kann also davon ausgehen da es um eine zusammengeballte einmal Entschädigung geht ( Verdienstausfall ) für entgangene und entgehende Einnahmen das diese ich nicht in der Steuererklärung angeben muß.Lediglich die erziehlten Zinseinnahmen die daraus resultieren sind dann Steuerpflichtig ?
Denn ich bin auch der Meinung das dieser schlimme Vorgang ( doppelter Behandliungsfehler ) für mich nicht steuerbar war,und dann die Entschädigung in die nicht steuerbare Vermögensebene fällt !!!!!!
Danke für eine kurze Rückinfo
Mit bestem Gruß
Thomas O.
Hallo Herr Stiller , ich kann also davon ausgehen da es um eine zusammengeballte einmal Entschädigung geht ( Verdienstausfall ) für entgangene und entgehende Einnahmen das diese ich nicht in der Steuererklärung angeben muß.Lediglich die erziehlten Zinseinnahmen die daraus resultieren sind dann Steuerpflichtig ?
Denn ich bin auch der Meinung das dieser schlimme Vorgang ( doppelter Behandliungsfehler ) für mich nicht steuerbar war,und dann die Entschädigung in die nicht steuerbare Vermögensebene fällt !!!!!!
Danke für eine kurze Rückinfo
Mit bestem Gruß
Thomas O.
Antwort auf Nachfrage vom Steuerprofi geschrieben am 11.06.2009 12:06:17
Sehr geehrter Ratsuchender,
die Schadensersatzleistung ist bei Ihnen gem. Ihrer Schilderung nicht durch das Arbeitsverhältnis veranlasst sondern durch Behandlungsfehler des Krankenhauses, die zu einer Körperverletzunbg geführt haben. Somit liegt keine steuerbare Entschädigungsleistung im Sinne des EStG vor. Die Schadensersatzleistung fällt daher in die nicht steuerbare Vermögensebene.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Stiller
Steuerberater
Sehr geehrter Ratsuchender,
die Schadensersatzleistung ist bei Ihnen gem. Ihrer Schilderung nicht durch das Arbeitsverhältnis veranlasst sondern durch Behandlungsfehler des Krankenhauses, die zu einer Körperverletzunbg geführt haben. Somit liegt keine steuerbare Entschädigungsleistung im Sinne des EStG vor. Die Schadensersatzleistung fällt daher in die nicht steuerbare Vermögensebene.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Stiller
Steuerberater
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