Frage geschrieben am 06.08.2011 10:16:19

Betreff: Verteilung Werbungskosten auf mehreren Jahre


Rechtsgebiet: Haus-, Grundbesitz
Einsatz: € 25,00
Status: Beantwortet
Für die Vermietung 2010 einer ETW habe ich drei Arten von Rechnungen:
1. Möblierung: Viele einzelne Rechnungen gekauft bei Ebay, Schlecker, für Gardinen, Waschmaschine, Backofen,..
2. Renovierung: Viele einzelnen Rechnungen gekauft bei Baummärkten
3. Hausmeister-Servicce

Im Jahr 2010 war ich arbeitlos, hatte sehr geringe Mieteinnahme, zahlte auch keine Steuer. Ab 2011 bin ich wieder beschäftigt.

Ich möchte die obigen Ausgaben nicht nur im Jahr 2010 absetzen, sondern gleichmäßig auf 4 Jahre verteilt (2010/2011/2012/2013), Wäre es möglich?

Bei Hausmeister-Rechnung: die Rechnung wurde 2010 geschrieben, bezahlt habe ich jedoch 2011. In welchem Jahr kann ich absetzen? Und in welchem Jahr muss der Hausmeister diese Einnahme versteuern?

Vielen Dank für die Auskünfte.


Antwort geschrieben am 06.08.2011 11:32:21
MScBM Ralf Wittrock
Scharnhorststraße 14, 48151 Münster, Tel: 0251 20318118, Fax: 032 121277650
Steuerberatung
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Sehr geehrter Fragensteller,
gerne beantworte ich Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtigung der Vorgaben dieser Plattform.
Möblierung:
Es handelt sich um abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter. Diese können Sie unabhängig von der Höhe der jeweiligen Anschaffungskosten über deren gewöhnliche Nutzungsdauer abschreiben. Vier Jahre könnten passend sein, eventuell auch eine längere oder kürzere Dauer. Schreiben Sie die einzelnen Wirtschaftsgüter gesondert auf und überlegen sich am besten für jedes einzelne eine passende Nutzungsdauer. Für das Jahr 2010 setzen Sie nicht ein volles Viertel an, sondern rechnen die Abschreibungshöhe nach dem Anschaffungsdatum um (pro rata temporis). Sie können der Einfachheit halber nach Monaten umrechnen.

Renovierung:
Es könnte sich um „größeren Erhaltungsaufwand" handeln. Dann können Sie gem. § 82b EStDV diesen Aufwand auf zwei bis fünf Jahre verteilen. Was unter „größer" zu verstehen ist, ist nach den Verhältnissen des Einzelfalls zu beurteilen. Das höchste deutsche Steuergericht, der Bundesfinanzhof, hat bereits einen Aufwand von 1.440 DM als „größer" angesehen (BFH vom 27.10.1992, Aktenzeichen IX R 66/91, BStBl. II 1993, 591). Für das Jahr 2010 können Sie wie bei den Abschreibungen ebenfalls pro rata temporis umrechnen, um die Höhe der Werbungskosten für dieses Jahr weiter zu reduzieren.

Hausmeister:
Hier sehe ich keine Möglichkeit, die Werbungskosten zu verteilen. Die Werbungskosten sind allerdings ohnehin erst im Jahr 2011, im Jahr der Zahlung, abzugsfähig (Zufluss,- Abflussprinzip). Der Hausmeister wird den Betrag wahrscheinlich auch erst im Jahr 2011, also im Jahr der Zahlung, versteuern müssen. Das kommt allerdings darauf an, nach welcher Methode dieser seinen Gewinn ermittelt (lässt sich ohne weitere Angaben nicht sicher sagen).

Ich hoffe, Ihnen mit der Beantwortung weiter geholfen zu haben. Bedenken Sie, dass das Finanzamt den Sachverhalt abweichend beurteilen könnte. Falls Sie Probleme bekommen, bleiben Sie hartnäckig.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüße,
Ralf Wittrock, MScBM
Steuerberater

Tel.: +49 251 20318118
ralf.wittrock@rw-up.de
www.rw-up.de


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