Frage geschrieben am 15.02.2010 16:04:43Betreff: Vollkostenbetrachtung bei PKW / Ansatz von Leasingsonderzahlungen
Rechtsgebiet: Steuererklärung
Einsatz: € 20,00
Status: Beantwortet
ich nutze statt eines Dienstwagens mein Privatfahrzeug. Von meiner Firma erhalte 30 Cent/KM.
Kann ich im Rahmen der PKW Vollkostenbetrachtung die Leasingsonderzahlung vom Privatleasing (mit 3J Laufzeit) steuerlich ansetzen?
Falls ja, welchen Anteil?
Gruss & Danke
Antwort geschrieben am 15.02.2010 17:10:55
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Steuerberater/Dipl.Betriebswirt Ulrich Stiller
Schwabstr. 40, 71229 Leonberg, Tel: 07152/23331, Fax: 07152/22709
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Sehr geehrter Ratsuchender,
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beanworten möchte:
Für Fahrten zwischen Wonng und Arbeitsstätte kommt die Entfernungspauschale mit 0,30 Euro für die einfache Entfernung zum Ansatz. Der Ansatz der Leasing-Sonderzahlung scheidet hier aus.
Sofern Sie mit dem Fahrzeug Fahrten im Rahmen einer Dienstreise durchführen, können Sie die Kosten in der tatsächlichen Höhe abziehen, müssen aber die Kosten im Einzelnen nachweisen. Zu diesen Kosten zählt dann auch die Leasing-Sonderzahlung. Die Höhe des Ansatzes der Sonderzahlung als Werbungskosten errechnet sich dann anteilmässig in der Höhe, in der die KFZ-Kosten auf die Dienstreisen entfallen. Somit empfiehlt es sich, wenn Sie häufiger Dienstreisen durchführen, insbesondere in dem Jahr in dem Sie die Leasing-Sonderzahlung geleistet haben, den Einzelnachweis der KFZ-Kosten zu wählen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen behilflich sein.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Stiller
Steuerberater
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 15.02.2010 17:37:13
Hallo,
Danke für die Ausführungen.
Erfolgt die Sonderzahlung im Dezember und die Nutzung des Fahrzeugs erst ab Januar, kann ich dann immer noch anteilsmäßig die Höhe der Sonderzahlung als Werbungskosten im Folgejahr ansetzen?
Gruss & Danke
Hallo,
Danke für die Ausführungen.
Erfolgt die Sonderzahlung im Dezember und die Nutzung des Fahrzeugs erst ab Januar, kann ich dann immer noch anteilsmäßig die Höhe der Sonderzahlung als Werbungskosten im Folgejahr ansetzen?
Gruss & Danke
Antwort auf Nachfrage vom Steuerprofi geschrieben am 15.02.2010 17:59:40
Sehr geehrter Ratsuchender,
wenn Sie das Fahrzeug erst im Januar nutzen, dann können Sie auch erst ab Januar die durch das Fahrzeug entstehenden Kosten im Rahmen einer Dienstreise geltend machen. Da die Leasing-Sonderzahlung im alten Jahr noch geleistet wurde, verpufft dieser Effekt. Die Sonderzahlung hätte daher im Januar geleistet werden müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Stiller
Steuerberater
Sehr geehrter Ratsuchender,
wenn Sie das Fahrzeug erst im Januar nutzen, dann können Sie auch erst ab Januar die durch das Fahrzeug entstehenden Kosten im Rahmen einer Dienstreise geltend machen. Da die Leasing-Sonderzahlung im alten Jahr noch geleistet wurde, verpufft dieser Effekt. Die Sonderzahlung hätte daher im Januar geleistet werden müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Stiller
Steuerberater
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