Frage geschrieben am 31.01.2008 16:25:00

Betreff: Vorsteuer nachträglich buchen


Rechtsgebiet: Buchführung
Einsatz: € 20,00
Status: Beantwortet
Hallo,

ich habe folgendes Problem:

In meiner Buchhaltung 2006 ist als EB folgendes gebucht: 9000 an 1701 3200 Euro. Diese RE aus 2005 wurde dann 2006 bezahlt. Also habe ich gebucht 1701 an 1200 3.200 Euro, somit ist die RE ausgeglichen. Das Problem ist aber nun, dass die Vorsteuer aus der Rechnung im Jahr 2005 nicht geltend gemacht wurde. Die Rechnung wurd gar nicht gebucht in 2005, sondern nur als EB-Buchung in 2006 übernommen. Die Vorsteuer ist damit noch nicht geltend gemacht worden. Wie kann ich nun in 2006 so buchen, dass ich die Vorsteuer mit drin habe und mein Konto 1701 aber trotzdem ausgeglichen ist? Vielen Dank!


Antwort geschrieben am 31.01.2008 17:02:20
Steuerberater/Dipl.Betriebswirt Ulrich Stiller
Schwabstr. 40, 71229 Leonberg, Tel: 07152/23331, Fax: 07152/22709
Steuerberatung
Bewertungen: 195 4
RSS-Feed frag-einen-steuerprofi.de Antworten von Ulrich Stiller als RSS-Feed abonnieren!

Sehr geehrte Ratsuchende,

Sie knüpfen hier an Ihre Frage "Bilanz" vom 24.01.2008 an. Dort war ersichtlich, dass die Bilanz 2005 fehlerhaft war. Ich hatte Sie auf die Berichtigung des Jahres 2005 hingewiesen. Wenn Sie die erforderliche Richtigstellung in 2005 nicht vornehmen wollen, können Sie die Geltendmachung der Vorsteuer nur über das Kapitalkonto richtigstellen: Vorsteuerkonto im Soll an Kapitalkonto im Haben. Diese Verfahrensweise wird aber einer Außenprüfung gegenüber nicht standhalten, wenn der Prüfer auf diesen Sachverhalt aufmerksam wird.

Wie gesagt, mir erscheint Einsicht in die Unterlagen dringend erforderlich, das Jahr 2005 dürfte buchhalterisch und steuerlich nicht richtig gelaufen sein.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Stiller
Steuerberater

Als Leser können Sie

Lesezeichen hinzufügen:

Schnell einen Steuerberater fragen:

Frage stellen
Einsatz festlegen
Antwort vom Steuerberater
Frage stellen