Vorzeitige Kündigung/Auszahlung v. Direktversich.
Mein damaliger Arbeitgeber schloss 08.02 eine Direktversicherung – Weihnachts- / Urlaubsgeldumwandlung. 11.08 wurde mir gekündigt, seit dieser Zeit läuft die Versicherung beitragsfrei, ich bin sowohl Versicherter als Versicherungsnehmer. Seit 01.08.2010 bekam ich neue Arbeitsstelle, leider mit Kürzungen am Gehalt, wie auch ohne Weihnachts- / Urlaubsgeld. Meine Versicherung erklärte mir dass die Kündigung der Direktversicherung möglich sei aber nur durch neuen Arbeitgeber nach Zahlung von der ersten Beitragsumme.
Für mich stellt sich die Frage was ich an Steuer, KV, RV bezahlen muss bei vorzeitigen Kündigung / Auszahlung. Was ist mit Kirchensteuer, bis 2009 war ich KS Pflichtig, danach nicht mehr. Es ist mir unklar die Regelung von Verträgen vor und nach 2005, sowie die „120-Monats-Regelung“ bei KV. Der Rückkaufswert ist 6000 Euro.
Danke Pelikan
von pelikan am 16.08.2010 11:52
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