Frage geschrieben am 04.07.2011 02:10:17Betreff: Wandmalerei
Rechtsgebiet: Abschreibungen
Einsatz: € 40,00
Status: Beantwortet
Wie kann dies abgeschrieben werden?
Antwort geschrieben am 04.07.2011 10:29:01
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Marlies Zerban
Adam Karrillon Str. 58, 55118 Mainz, Tel: 06131 996114, Fax: 06131 996113
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ich beantworte gerne Ihre Fragen im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes und den Vorgaben dieser Plattform.
Die Aufwendungen für ein Wandgemälde sind nach der Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung nicht als selbständig zu bewertendes Wirtschaftsgut anzusehen (BFH IV R 30/02). Eine Abschreibung ist daher nicht möglich.
Daher ist zu prüfen, ob die Aufwendungen sofort abzugsfähig sind als "Dekoration".
Eine Einschränkung wegen einer Angemessenheitsprüfung erfolgt für solche Aufwendungen nach § 4 Abs. 5 Nr. 7 EStG, die "die Lebensführung des Steuerpflichtigen berühren, soweit sie nach allgemeiner Verkehrsauffassung als unangemessen anzusehen ist".
Daher sind meines Erachtens nach die Aufwendungen nur dann einer Angemessenheitsprüfung zu unterziehen, wenn man die Kosten als solche der privaten Lebensführung ansieht. Das ist bei der "Dekoration" eines ausschließlich beruflich genutzten Geschäftsraums nicht der Fall.
Daher können Sie die Aufwendungen sofort im Jahr der Zahlung geltend machen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen eine erste Orientierung geben. Für eine Nachfrage stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung,
mit freundlichen Grüßen
Marlies Zerban
Rechtsanwältin
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