Frage geschrieben am 12.07.2011 09:37:27Betreff: Wareneinkauf auf mehrere Jahre absetzen
Rechtsgebiet: Selbstständige
Einsatz: € 25,00
Status: Beantwortet
Wenn das funktioniert, können Sie mir bitte Stichworte nennen, wie ich das in's Buchhaltungsprogramm eintragen kann.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Liebe Grüße
Thomas
Antwort geschrieben am 12.07.2011 10:44:46
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Marlies Zerban
Adam Karrillon Str. 58, 55118 Mainz, Tel: 06131 996114, Fax: 06131 996113
Steuerberatung
Bewertungen: 151
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ich beantworte gerne Ihre Fragen im Rahmen einer Erstberatung
unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes und den Vorgaben dieser
Plattform.
Bei Wareneinkäufen handelt es sich um sogenanntes "Umlaufvermögen", das bei der Einnahme-Überschuss-Rechnung (gem. § 4 Abs. 3 EStG) sofort im Jahr der Lieferung und Zahlung
als Betriebsausgabe abzugsfähig ist ) § 4 Abs. 4 EStG.
Eine Verteilung auf mehrere Jahre ist nicht möglich, eine Abschreibung (§ 7 EStG) wie bei Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens erfolgt bei Waren nicht.
Wenn Sie im laufenden Jahr durch diesen Wareneinkauf insgesamt einen steuerlichen Verlust erzielen, kann ein Rücktrag eines Verlustbetrages in das Vorjahr erfolgen. Verbleibt dann immer noch ein Verlust, so wird dieser automatisch in das Folgejahr vorgetragen. Dadurch verteilt sich diese Ausgabe entsprechend auch auf mehrere Jahre.
Es gibt auch eine weitere Möglichkeit, die jedoch insgesamt mit
höheren Beratungskosten verbunden ist:
Wenn Sie eine Bilanz (§ 5 EStG) erstellen, wird der Warenbestand zum 31.12. des Jahres durch eine Inventur ermittelt und aktiviert.
Dies bedeutet, dass der Wareneinkauf um den Warenbestand zum 31.12. gekürzt wird und sich die Verkäufe des Warenbestandes dann erst im Jahr des Umsatzes auswirken.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen, für eine Nachfrage stehe ich gerne zur Verfügung,
mit freundlichen Grüßen
Marlies Zerban
Rechtsanwältin
Steuerberaterin
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 12.07.2011 11:16:03
Hallo Frau Zerban,
Sie deuten auf eine weitere Möglichkeit hin, die mit höheren Beratungskosten verbunden ist.
Ich werde insgesamt in diesem Jahr keinen Verlust machen, sondern einen Gewinn. Eine Bilanz erstelle ich nicht, nur eine "einfache" EÜR mit dem Programm "Steuer-Spar-Erklärung" der Akademischen Arbeitsgemeinschaft.
Würde dann diese weitere Möglichkeit auf meinen Fall anwendbar sein? Das habe ich nicht ganz aus Ihrer Antwort entnehmen können.
Wenn ja, was würde dann die weitere Beratung kosten?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Liebe Grüße
Thomas
Hallo Frau Zerban,
Sie deuten auf eine weitere Möglichkeit hin, die mit höheren Beratungskosten verbunden ist.
Ich werde insgesamt in diesem Jahr keinen Verlust machen, sondern einen Gewinn. Eine Bilanz erstelle ich nicht, nur eine "einfache" EÜR mit dem Programm "Steuer-Spar-Erklärung" der Akademischen Arbeitsgemeinschaft.
Würde dann diese weitere Möglichkeit auf meinen Fall anwendbar sein? Das habe ich nicht ganz aus Ihrer Antwort entnehmen können.
Wenn ja, was würde dann die weitere Beratung kosten?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Liebe Grüße
Thomas
Antwort auf Nachfrage vom Steuerprofi geschrieben am 12.07.2011 16:47:01
Sehr geehrter Fragesteller,
ich nehme hier gerne weiter Stellung. Auch in Ihrem
Fall besteht die Möglichkeit der Bilanzierung, § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG.
Dann würde sich je nach Wareneinkauf, Warenbestand und Warenverkauf in den Folgejahren das Ergebnis verringern.
Dafür müssten Sie jedoch bereits in 2011 die Buchführung umstellen und einige Anpassungen vornehmen. Ich kann aus Ihren Angaben leider nicht erkennen, welcher Aufwand insgesamt damit verbunden ist. Wenn Sie selbst die doppelte Buchführung beherrschen, entsteht der zusätzliche Beratungsaufwand bei der Abschlusserstellung. Sie können mich ja einfach einmal anrufen,
mit freundlichen Grüßen
Marlies Zerban
Rechtsanwältin
Steuerberaterin
Sehr geehrter Fragesteller,
ich nehme hier gerne weiter Stellung. Auch in Ihrem
Fall besteht die Möglichkeit der Bilanzierung, § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG.
Dann würde sich je nach Wareneinkauf, Warenbestand und Warenverkauf in den Folgejahren das Ergebnis verringern.
Dafür müssten Sie jedoch bereits in 2011 die Buchführung umstellen und einige Anpassungen vornehmen. Ich kann aus Ihren Angaben leider nicht erkennen, welcher Aufwand insgesamt damit verbunden ist. Wenn Sie selbst die doppelte Buchführung beherrschen, entsteht der zusätzliche Beratungsaufwand bei der Abschlusserstellung. Sie können mich ja einfach einmal anrufen,
mit freundlichen Grüßen
Marlies Zerban
Rechtsanwältin
Steuerberaterin













